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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UR
04.11.2008, 12:54 Uhr

Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Ich habe davon gehört, dass es bei der im Fahrzeugschein / Fzg-Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragenen maximalen zulässigen Anhängelast um einen Wert handelt, der nur bis zu einer Steigung / einem Gefälle von 8% seine Gültigkeit hat.
Ist das So?
Wo steht das?
Wie berechnet man die zul.GM in Bezug auf Steigung / Gefälle, wenn es mehr als 8% sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2008, 14:16 Uhr

zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Die StVZO unterscheidet nicht nach der Stärke des Gefälles oder der Steigung. Entweder ist eine solche Unterscheidung Bestandteil der Betriebserlaubnis, dann stehen beide Werte in den Fahrzeugpapieren.

Oder es handelt sich nur um eine Empfehlung des Fz.-Herstellers, dann würden die verschiedenen Werte in der Betriebsanleitung stehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Pkw

Motorrad mit Beiwagen

Motorrad ohne Beiwagen