durbanZA
09.11.2008, 16:51 Uhr
zu: auslandsführerschein
Welche Beschränkungen hat denn die Learner's permit aus Virginia gegenüber der vollwertigen FE?
Wie auch immer, um im Ausland eine (in D gültige) Fahrerlaubnis zu haben, muss sich der Lebensmittelpunkt im betreffenden Land befinden.
Dies wird angenommen, wenn der Kandidat sich mind. 6 Monate in demjenigen Land aufhält.
Wenn Deine Tochter nun wieder nach D zurückkehrt, gibt sie ihren dortigen Lebensmittelpunkt auf.
Ein Somemrurlaub genügt da nicht; sobald Deine TOchter wieder in Deutschland wohnt, ist sie nicht berechtigt, eine in Deutschland umschreibbare Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben.
mfG
Durban