Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lydia123
30.11.2008, 17:05 Uhr

ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

hi,
würde gerne wissen was es passiert wenn man in der probezeit beim rückwertsparken den hinteren wagen reinfährt, der bereits schon parkt, ein kleines Schaden an dem geparkten Auto verursacht und ohne was weiters einfach wegfährt ? kurze zeit später stehen die polizisten vor der tür? was erwartet den jenegen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
30.11.2008, 18:59 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Habe ich woanders gefunden, wurde von den drot Anwesenden dann auch so bestätigt.

"Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, der Angeklagten nicht vor Ablauf von neun Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."

So ungefähr könnte das aussehen. Wie genau, das weiß allein der Wind...Punkte gibt es sieben, meine ich. Die Probezeit ruht während der Entziehung der Fahrerlaubnis, ob nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Und verlängern müsste sich die Probezeit eigentlich auch noch um ein Jahr - das ist aber wirklich nur geraten.


Fahrerflucht ist das Dümmste, was man bei so etwas machen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.12.2008, 17:38 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Die Probezeit ist hier das geringste Problem.

Beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB handelt es sich um eine Straftat , also eine ganz andere Schublade als eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit.

Die Strafe ist daher von vielen speziellen Faktoren abhängig, pauschale Vorhersagen sind kaum möglich.
Letztendlich entscheidet der Richter.

Bei geringem Schaden ist wohl -im Falle einer Verurteilung- mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Diese würde ich, sofern der Täter nicht vorbelastet ist, wie oben gesagt bei 30 - 50 Tagessätzen ansiedeln.
Ein TS entspricht einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens.

Ob es zu einem Fahrverbot (bis zu 3 Monate) oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis (ca. 6 - 10 Monate) kommt, ist schwer vorauszusagen.

Im ersteren Fall werden 7 Punkte im VZR eingetragen.

Im Falle einer Verurteilung wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert, wobei die Probezeit während der Zeit des FE- Entzuges ruht.
Desweiteren wird ein Aufbauseminar angeordnet.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lydia123
01.12.2008, 19:17 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Danke an euch alle für die Aufklärungen =)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Keinesfalls überholen

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Geradeaus

Nach links

Nach rechts