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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rabentanz
05.12.2008, 19:09 Uhr

TÜV-Gebühren bei Motorradprüfung

Hallo!
Ich habe am 16. Dez, 2008 vorläufig mal den Termin für die prakt. Prüfung der Klasse A.
Jedoch ist meine Frage jetzt: Muss ich die prakt. Prüfung ZWEIMAL zahlen, wenn sie wegen schlechtem Wetter vom Prüfer abgesagt wurde?

Das schlechtes Wetter kein einsetzender Nieselregen sondern Schnee und Eis ist, ist mir klar. Aber weder beim Prüfer noch bei mir wächst das Geld an Bäumen.
D.h. entweder der Prüfer kriegt seine 4 Punkte nicht gezahlt oder ich zahl ihm diese Punkte umsonst?

Falls ich zahlen muss: Kennt da wer den Gesetzesparagraphen oder die AGB vom TÃœV?

Wäre für jede (hilfreiche) Antwort dankbar!

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
05.12.2008, 19:23 Uhr

zu: TÜV-Gebühren bei Motorradprüfung

Bei uns ist es so, daß vom 15.12-15.03 das Gebührenrisiko beim Prüfling liegt. Sollte die Prüfungsfahrt wegen ungünstiger Witterung ausfallen, dann mußt du wohl zahlen.
Es wird ja niemand gezwungen die Prüfung abzulegen, es geschieht auf eigenen Wunsch und somit ist das Risiko auch zu tragen.

Gruß
bs01

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05.12.2008, 19:38 Uhr

zu: TÜV-Gebühren bei Motorradprüfung

Der "Witz" an der Sache ist, dass ich die Prüfung schon am 9. fahren wollte, aber mein Fahrlehrer die Punkte nicht rechtzeitig beantragt hat, obwohl ich schon über einen Monat fertig bin und nur noch darauf gewartet habe, dass der 8.12 ist.
Und da Ich am 8.1. Geburtstag habe, wollte ich am 9.12. fahren. Warum soll ich also das Risiko tragen, wenn mein FL schon seit 7 Wochen weiß, WANN ich fahren will aber nicht die Punkte bestellt? Hab ihn 2 Wochen vor dem mir anvisierten Termin sogar nochmal erinnert.

Wo soll ich mir als Schüler 112,81 EURO herausschütteln, wenn mein Fahrlehrer was verpennt?

Aber ich bedanke mich trotzdem recht herzlich für die Antwort und wenn deine Aussage auch auf meinen FL zutreffen, bete ich am besten zu Fortuna.

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05.12.2008, 21:05 Uhr

zu: TÜV-Gebühren bei Motorradprüfung

Hi Rabentanz,
dann liegt das Problem wohl zwischen dir und deinem Fahrlehrer. Der TÜV/DEKRA kann da ja auch nichts dafür.
Ich drück dir die Daumen, für das passende Wetter und natürlich auch für deine Prüfung...alles Gute !!!

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern möppi64
06.12.2008, 14:51 Uhr

@Diabolo

Hi Diabolo,

schön zu sehen, dass du hier noch vertreten bist.

Konntest du deinen A-Schein noch ausgiebig genießen, oder hat das Wetter bei euch nicht mehr mitgespielt?

Ich bin heute mal wieder eine Runde gefahren. Es ist schön zu merken, dass man auch noch fahren kann, wenn man eine vierwöchige Pause hatte. Das macht Hoffnung, dass man nach der langen Winterpause nicht alles verlernt hat ;-)

Ach übrigens: Fröhlichen Nikolaus an alle

Liebe Grüße
Möppi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs