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Alex
08.12.2008, 13:11 Uhr
Halteverbotsschild - Position?
Hallo alle miteinander,
habe gerade eine "Verwarnung mit Zahlungsaufforderung" bekommen, weil ich imHalteverbot geparkt habe.
Ich bin der Meinung, dass das Schild falsch aufgestellt war.
Es war eine Straße, auf der die Autos nebeneinander (also 90° zur Fahrtrichtung) parken konnten.
Direkt an der Straße war ein HAlteverbotsschild mit Pfeil nach rechts. Ich stand rechts davon aber neben den anderen Autos.
Normalerweise stehen alle Schilder, die diese Parkenden Autos betreffen nicht an der Staße, sondern auf dem Grünstreifen, der (wenn man vorwärts einparkt) vor dem Auto ist. Also so dass man es auch vom Auto aus sieht, wenn man steht.
Da stand einige Meter links von mir auch ein Schild dass das Parken für 2 Stunden mit Parkscheibe erlaubt.
JEtzt die Frage:
Gilt das Schild obwohl es direkt an der Straße stand? Ich bin der Meinung es gilt dann nur für die Straße und noicht für die Parkbucht.
Danke für eure Hilfe!
Alex
Georg_g
08.12.2008, 14:49 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Ein Haltverbotszeichen ohne Zusatzzeichen gilt nur für die Fahrbahn, nicht für den Seitenstreifen.
War unter dem HV-Zeichen evtl. noch ein Zusatzzeichen? Durfte man den Grünstreifen überhaupt befahren?
Vielleicht machst du vom Beginn und vom Ende mal jeweils ein Foto.
Alex
08.12.2008, 15:34 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Hallo,
danke schomal für deine Antwort!
Habe leider nur ein Foto, das habe ich beim Wegfahren gemacht.
http://img68.imageshack.us/content.php?page=done&a
mp;l=img68/9770/imag0104ie2.jpg
Man sieht hier den Anfang. Ich Stand direkt rechts daneben. Also so, dass ich Baum und schild gerade nicht zamgefahren habe. Durch mich wurde nichts blockiert. Weder die Baustelle (wegen der das Schild wohl da ist, noch die Einfahrt). Neben mir hätten noch 2 Autos Platz gehabt. Erst das zweite hätte dann die Einfahrt die man rechts sieht blockiert.
Man sieht es nicht ganz deutlich, aber das schild stand direkt an der Straße, der Baum steht da wo die Parkmöglichkeit an den Bürgersteig angrenzt. Man sieht links ein rotes Auto, ca. 2 Autos weiter links war ein Schild, welches Parken für 2 Stunden bit Parkscheibe (ich glaube mit Pfeil in beide Richtungen, zumindest aber nach rechts) erlaubt. Dieses Schild befindet sich am Bürgersteig bzw kurz davor, also so dass es vor einem Parkenden Auto ist.
Ich hoffe mal, dass das weiterhilft :)
Übrigens, eine Parkscheibe hatte ich natürlich drinnen.
Danke nochmal!
Alex
Georg_g
08.12.2008, 15:51 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
So richtig vorstellen kann ich mir die Situation in diesem Durcheinander aus Baustelle, selbstgebasteltem Haltverbotszeichen, Ein- oder Ausfahrt, Fahrbahn und Grünstreifen nicht.
Vielleicht machst du noch ein Foto, das die Gesamtsituation etwas besser zeigt. Vorab kann man nur folgendes sagen:
»Man sieht hier den Anfang.«
Nein, der rechtsweisende Pfeil zeigt das Ende der Haltverbotsstrecke . Davor (im Bild also rechts) ist Haltverbot.
Wie gesagt gilt das Zeichen nur für die Fahrbahn. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass außerhalb der Fahrbahn (Grünstreifen) auch tatsächlich geparkt werden darf.
Wenn es durch Markierungen nicht vorgeschrieben ist, dann ist das Querparken nicht erlaubt, sondern man muss parallel am Fahrbahnrand bzw. auf dem Seitenstreifen halten und parken.
Ich vermute also, dass du nicht korrekt geparkt hast, allerdings wäre der Vorwurf "Sie parkten im Haltverbot" falsch, sodass man schon wegen des falschen Vorwurfes Einspruch einlegen könnte. Zudem ist das Haltverbotszeichen mit dem veralteten Doppelpfeil kein amtliches VZ mehr, zumal die Hälfte des Pfeils auch noch abgeklebt ist.
Alex
08.12.2008, 15:58 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Also, dass man da an sich parken darf, da bin ich mir schon ziemlich sicher.
Wie gesagt ist weiter links im Bild ein Schild, welches das erlaubt und die Autos links von mir hatten auch keinen Strafzettel. Wenn ich so genau hinschaue dann ist da wohl doch kein Grünstreifen. Also nur Bürgersteig->Parkfläche->Straße.
Ob das jetzt Ende oder Anfang ist wei ich nicht genau. Die Straße ist eigentlich 2spurig, aber durch die Baustelle ab einem Punkt X (kein Schild da, aber man kann eben von der anderen Seite nicht rein) Einbahn. Ich kam von links also war es für mich wohl der Anfang ;)
Dank ADAC Rechtsschutz kann ich mirgen mal bei einem Anwalt vorbeischauen und ihm das Foto zeigen. Aber ob sich der Streß dann lohnt ist die andere Frage...
Georg_g
08.12.2008, 16:06 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
»Also, dass man da an sich parken darf, da bin ich mir schon ziemlich sicher.«
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass man dort nicht parken darf, zumindest nicht quer zur Fahrbahn.
»Wie gesagt ist weiter links im Bild ein Schild, welches das erlaubt ...«
Dann ist es ab dort natürlich auch erlaubt, aber eben nicht vorher.
»Ich kam von links also war es für mich wohl der Anfang ;)«
Das wird ja immer komplizierter. Wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand einer normalen Straße aufgenommen wurde, dann ist das Zeichen das Ende der Haltverbotsstrecke. Steht es am linken Rand einer Einbahnstraße, dann ist es der Anfang. Normalerweise benötigt man diese Erklärung aber nur, wenn das Zeichen rechtwinklig zur Fahrbahn steht. Hier steht es ja parallel zur Fahrbahn, also gilt das Haltverbot logischerweise in Pfeilrichtung.
Ich glaube schon, dass du dort nicht parken durftest, aber eben nicht wegen des Haltverbotszeichens, sodass man wegen des unzutreffenden Vorwurfes einen Einspruch begründen könnte.
Alex
08.12.2008, 16:19 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Hier noch eine Skizze:
http://img519.imageshack.us/img519/6933/unbenanntq
y7.jpg
Ich bin in Pfeilrichtung (Pfeil ganz unten im Bild) gekommen und dann links in die Parkmöglichkeit rein.
Mein Auto ist das wo "Ich" draufsteht.
Schild A ist das Schild, welches Parken mit PArkscheibe für 2 Stunden Quer zur Fahrbahn erlaubt. Der Pfeil zeigt, wie skizziert, nach rechts.
B ist der Baum dem man auf dem Foto sieht.
C ist das absolute Halteverbotsschild vom Foto, welches auch nach Rechts zeigt.
Es war für dieses Parken mit Scheibe Schild kein Ende zu sehen, jedenfalls nich zwischen meinem Parkplatz und dem Anfangsschild. ( Anfang und Ende ist wohl etwas durcheinander, ich meine einfach Begrenzung)
Ich bin ja in Pfeilrichtung gefahren. Raus kann man aus der Straße nur in Pfeilrichtung. Also wird sie ab irgendwann wohl Einbahn sein. Am Anfang (also da wo ich herkam) stand dazu aber nichts...
Georg_g
09.12.2008, 21:17 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
»Für eine Beweisführung gegen das Knöllchen sind deine Beweis unzureichend.«
Welche Beweise soll man denn bringen, wenn an der Stelle gar kein Haltverbot bestand? Das Zeichen gilt nur für die Fahrbahn, nicht für den Seitenstreifen.
»... bei keinem Anwald ...«
Anwald? Schwarzwald? Thüringer Wald?
Georg_g
09.12.2008, 22:16 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Das heißt aber nicht Paragraphenwald, sondern Paragraphendschungel.
Alex
10.12.2008, 07:52 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Habe die 15€ jetzt bezahlt.
Der ADAC Anwalt meinte, dass die Chancen eher gering sind, weil es nicht so sehr missverständlich war und solche Schilder wohl theoretisch auch vom Straßenrand aus nach hinten gelten können.
Man hätte prüfen können ob es überhaupt korrekt aufgestellt war und ansonsten generell die "klarheit" des Verbotes anzweifeln können.
Wir haben uns dann aber entschlossen, dass es zu viel Streß wäre.
Ich hätte es wohl durchgezogen, wenn ich in der Stadt wohnen würde aber da ich da nur selten bin und dann meistens am WE ist das schon mal ein schlechter Start...
Er hat auch gemeint, dass es ncihts oder wenig ausmacht, dass das Schild veraltet ist. Es ist dann zwar rechtswidrig aber nicht nichtig. Nur nichtige Zeichen gelten nicht rechtswidrige wohl schon wenn man sie trotzdem verstehen kann.
Habe ich schon mal erwähnt, dass ich öffentliches Recht nicht mag? ;)
Trotzdem Danke für eure Hilfe!
Georg_g
10.12.2008, 11:52 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Wenn du nicht geschrieben hättest, dass der Anwalt vom ADAC war, dann hätte ich jetzt vermutet, dass er wohl auf Familienrecht oder Erbrecht spezialisiert war und nicht auf Verkehrsrecht ...
Du hättest die 15 Euro m.E. eindeutig nicht bezahlen müssen, weil es ebenso eindeutig ist, dass das Haltverbotszeichen nur für die Fahrbahn gilt.
Alex
10.12.2008, 18:56 Uhr
zu: Halteverbotsschild - Position?
Mit bürgerlichem kenne ich mich ganz gut aus, deshalb mag ich das;)
Es war wie gesagt ein Anwalt, der mir vom ADAC Rechtschutz empfohlen wurde.
Fachanwalt für Verkehrsrecht - hat auch einen recht kompetenten Eindruck gemacht.
Er hat ja nicht gesagt, dass es gar keine Chance hätte, nur dass es wohl aufwändig wäre.
Hauptgrund war für mich, dass ich nicht in der Stadt wohne - obwohl das ja eigneltich auch ohne mich gehen müsste.
Außerdem habe ich die Angewohnheit, dass ich solche Sachen dann immer ganz genau wissen will. Hätte also sicherlich Kommentare und Entscheidungen dazu gewälzt, was wohl auch lange dauert.
Aber wenn es mal um Punkte oder um mehr Geld geht dann bin ich da sicherlich mehr dahinter recht zu bekommen.
Georg, hast du eigentlich auf die Schnelle ein Urteil oder sonst eine Quelle, die dich bestätigt? (Na hoffentlich beiß ich mir dann nicht in den Hintern)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
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Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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