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 mauselle89
09.12.2008, 18:15 Uhr
Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug
Hallo alle zusammen,
ich habe da ein Problem und zwar, habe ich letztes Jahr im Dezember einen Unfall gebaut (ein ganz kleiner nur) und deswegen hätte ich ein Aufbauseminar machen sollen. Leider habe ich das aber nicht fristgerecht geschafft und ein (netter) Mann vom Amt hat meinen FS abgeholt. Ich musste ihn drei Monate abgeben und nun habe ich erfahren, dass ich ihn neu beantragen muss und das nochmal etwa 4-6 Wochen dauert. Jetzt sind die drei Monate allerdings rum und ich wollte wissen ob ich, wenn ich den FS beantrage vll. eine Chance habe einen vorläufigen FS zu bekommen, da ich mein Auto eigentlich dringend brauche. Ich hoffe ich bekomme schnell Antwort. Mfg mauselle89

 Drummer
10.12.2008, 08:36 Uhr
zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug
Hmm...
War das jetzt ein Führerscheinentzug (Fahrverbot), oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen?
Normalerweise dauert ein Fahrverbot 1-3 Monate und dann wird der Führerschein natürlich nicht vernichtet, sondern beim Amt aufbewahrt! Daraus resultiert, daß man nach dem Fahrverbot seinen Führerschein einfach wieder zurück bekommt! So kenne ich das!
Ich würde mich, bzw. das Amt jetzt fragen, wo denn mein Führerschein hingekommen ist?
Und wenn das Fahrverbot schon abgelaufen ist, also abgegolten ist, würde ich auf jeden Fall einen vorläufigen beantragen.
 to
10.12.2008, 09:29 Uhr
zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug
Eine Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug ist nur dann möglich, wenn das Aufbauseminar besucht wurde. Ohne die Teilnahmebescheinigung kannst Du Dir den Weg zum Amt sparen.
 durbanZA
10.12.2008, 12:47 Uhr
zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug
@Drummer: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am Aufbauseminar in der Probezeit wird die FE entzogen und eine Sperrfrist von (idR) drei Monaten angeordnet.
Der findige Kandidat beantragt die FE gleich bei der Abgabe, da Neuantrag bereits drei Monate vor Ende der Sperrfrist möglich ist.
@Mauselle: Du bist im Moment nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, Dir wird eine völlig neue FE erteilt.
Die vorläufige Erteilung iVm einem provisorischen Führerschein ist nicht möglich.
Das Aufbauseminar hast Du inzwischen gemacht?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
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Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
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Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
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