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pkirmet
19.12.2008, 17:24 Uhr
Hilfe Lappen weg
Mir wurde gestern morgen durch die polizei bei mir daheim abgenommen ohne eine info warum und weshalb selbst ein telefonat des grünen männleins brachte nix.
Jetzt war ich auf der Führerscheinstelle und wollte warum und wieso der Lappen weg ist auf die frage hiess es dann weil ihr konto 14 pkt aufweist 2006 waren es 9 und im august 08 kamen 5pkt mehr dazu aber wofür konnte oder wollte sie mir nicht sagen da ich ja angeblich nen schreiben bekommen habe wo es drinstand nur das prob ist mein auto steht seit 9 mon ohne bewegung auf der strasse ich konnte also nicht geblitzt werden oder sonstwas bei meinem auto ist der tüv seit 07/10 runter deswegen hab ich es stehenlassen weil mir das geld für neuen tüv fehlte
jetzt kann ich meinen führerschein wieder bekommen mit mega teuren auflagen
1.Führungszeugnis Belegart"0"
2.Augenärztliches Gutachten
3.Arztliches Gutachten
4.Erste Hilfe Nachweis
5.Aufbauseminar
p.s.
ich fahre seit 1988 unfall frei,kein Alkohol,keine drogen
nur ab und an nen pkt wegen zu schnell auf der Autobahn (das waren zusammen 9pkt)
nun meine frage ist es normal wie ein Junkie oder Rambo mit Auto behandelt zu werden oder hat man die chance da was mit nem anwalt zu erreichen der kostet weniger als die ganzen gutachten
mfg
ein geschockter exFahrer
Georg_g
19.12.2008, 17:37 Uhr
zu: Hilfe Lappen weg
Gehörst du denn zu den Leuten, die ihre Post nie öffnen? Oder bist du mal umgezogen?
Jedenfalls wird die Fahrerlaubnis nicht bei 14, sondern erst bei 18 Punkten entzogen. Bei 14 Punkten wird allerdings ein Aufbauseminar (ASP) angeordnet. Kommt man dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, wird die FE entzogen.
»... bei meinem auto ist der tüv seit 07/10 runter ...«
Seit wann genau? 07/10 kann ja nicht sein. Vielleicht 10/07? Dann würde das die weiteren Punkte erklären, denn Punkte bei abgelaufener HU/AU kann man auch kassieren, wenn das Fahrzeug nicht gefahren wird. Allerdings hättest du auch hierfür mal ein Schreiben, nämlich einen Bußgeldbescheid bekommen müssen.
Außerdem ist mir nicht klar, warum du jetzt für die Neuerteilung ein augenärztliches Gutachten, ein ärztliches Gutachten und einen Nachweis in Erster Hilfe beibringen sollst. Welche Führerschein-Klassen hattest du denn?
Irgendwie muss da noch etwas anderes gewesen sein ...
pkirmet
19.12.2008, 17:53 Uhr
zu: Hilfe Lappen weg
ja stimmt 10/07
ungezogen bin ich nicht aber wir haben einen aussenbriefkasten mit dem es immer mal probleme gibt
ich hatte Führerscheinklasse 3,1
und ich brauch den weil ich öfters transporter und kleine Lkw´s fahre
bei dem neuen Führerschein ist da ja nicht mögli
Georg_g
19.12.2008, 18:05 Uhr
zu: Hilfe Lappen weg
Wenn du heute bei der Führerscheinstelle warst, hat man dir doch den Sachverhalt sicher etwas genauer erläutert, oder nicht?
Wofür die Punkte nun sind, kannst du hier erfragen.
Da du öfter öfters Transporter und kleine Lkw fährst, brauchst du wohl nicht nur die Klasse B, sondern willst auch die Klasse C1E haben. Das ist dann der Grund für das augenärztliche Gutachten, das ärztliche Gutachten und den Nachweis in Erster Hilfe. Auf diese 3 Dinge könntest du verzichten, bekämst dann aber nur die Klasse B und dürftest dann nur Kfz. bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren. Wenn dir das nicht ausreicht, musst du alle geforderten Sachen beibringen. Das ASP ist in jedem Falle notwendig, auch wenn du nur die Klasse B haben möchtest.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte
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Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten
Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen
Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen
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Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?
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Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
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