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 DanielSNRW 
05.01.2009, 10:38 Uhr
Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Hallo zusammen,
ich hatte im September 05 einen Unfall und hätte bis April 06 die Nachschulung (ASF) machen müssen. Da ich aber kein Geld hatte wurde mir der Führerschein entzogen (weil ich da auch noch geschludert hatte mit Zwangsgeld).
Nun möchte ich gerne den Führerschein wieder haben. Klar ist natürlich, dass ich erstmal die Strafen zahle. Was muss ich noch tun, damit ich ihn wiedererhalte? Die Nachschulung muss ich immernoch besuchen, oder? Und wie siehts danach aus? Muss ich den Lappen nochmal komplett neu machen?
Vielen Dank schonmal im Voraus;)
Grüße,
Daniel

 Georg_g
05.01.2009, 11:14 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Komplett neu machen musst du den Lappen nicht. Du gehst mit einem Passfoto, einer Sehtestbescheinigung und etwas Geld zur Führerscheinstelle und stellst dort den Antrag auf Neuerteilung. In der Regel kann man dir dort auch sagen, welche Fahrschulen im Umkreis ein ASF anbieten, anderenfalls musst du etwas herumtelefonieren, welche Fahrschule demnächst einen Kurs anbietet.
Nach erfolgter ASF-Teilnahme gibst du die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ab und bekommst deinen Führerschein.
 DanielSNRW 
05.01.2009, 11:46 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Obwohl es schon etwas länger her ist?
Das wäre ja phantastisch!
 DanielSNRW 
05.01.2009, 11:49 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Noch eine Frage: ich hätte schon eine Fahrschule, wo ich die Nachschulung machen kann. Könnte ich die also direkt machen und dann dort hinmarschieren?
Sorry für die doofen Fragen;)
Grüße und danke nochmal,
Daniel
 Georg_g
05.01.2009, 12:13 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Wenn du schon eine Fahrschule hast, die demnächst ein ASF anbietet, kannst du dich natürlich dort schon anmelden.
Den Antrag bei der Führerscheinstelle würde ich dennoch schon bald stellen, weil die Bearbeitung des Antrags und die Herstellung des Kartenführerscheins auch einige Zeit benötigen. Wenn du beides parallel machst, hast du deinen Führerschein schneller.
 DanielSNRW 
05.01.2009, 13:03 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
Ich danke euch! Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.
Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste...aber so ist es natürlich noch besser:)
Viele Grüße,
Daniel
 Georg_g
05.01.2009, 13:17 Uhr
zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben
»Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste ...«
Bis vor einigen Wochen war das auch tatsächlich so. Die 2-Jahres-Regelung wurde aber abgeschafft. ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
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