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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 10:38 Uhr

Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Hallo zusammen,

ich hatte im September 05 einen Unfall und hätte bis April 06 die Nachschulung (ASF) machen müssen. Da ich aber kein Geld hatte wurde mir der Führerschein entzogen (weil ich da auch noch geschludert hatte mit Zwangsgeld).

Nun möchte ich gerne den Führerschein wieder haben. Klar ist natürlich, dass ich erstmal die Strafen zahle. Was muss ich noch tun, damit ich ihn wiedererhalte? Die Nachschulung muss ich immernoch besuchen, oder? Und wie siehts danach aus? Muss ich den Lappen nochmal komplett neu machen?

Vielen Dank schonmal im Voraus;)

Grüße,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 11:14 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Komplett neu machen musst du den Lappen nicht. Du gehst mit einem Passfoto, einer Sehtestbescheinigung und etwas Geld zur Führerscheinstelle und stellst dort den Antrag auf Neuerteilung. In der Regel kann man dir dort auch sagen, welche Fahrschulen im Umkreis ein ASF anbieten, anderenfalls musst du etwas herumtelefonieren, welche Fahrschule demnächst einen Kurs anbietet.

Nach erfolgter ASF-Teilnahme gibst du die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ab und bekommst deinen Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 11:46 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Obwohl es schon etwas länger her ist?

Das wäre ja phantastisch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 11:49 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Noch eine Frage: ich hätte schon eine Fahrschule, wo ich die Nachschulung machen kann. Könnte ich die also direkt machen und dann dort hinmarschieren?

Sorry für die doofen Fragen;)

Grüße und danke nochmal,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 12:13 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Wenn du schon eine Fahrschule hast, die demnächst ein ASF anbietet, kannst du dich natürlich dort schon anmelden.

Den Antrag bei der Führerscheinstelle würde ich dennoch schon bald stellen, weil die Bearbeitung des Antrags und die Herstellung des Kartenführerscheins auch einige Zeit benötigen. Wenn du beides parallel machst, hast du deinen Führerschein schneller.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 13:03 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Ich danke euch! Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.

Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste...aber so ist es natürlich noch besser:)

Viele Grüße,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 13:17 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

»Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste ...«

Bis vor einigen Wochen war das auch tatsächlich so. Die 2-Jahres-Regelung wurde aber abgeschafft. ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung