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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schlumpf71
21.01.2009, 09:47 Uhr

Vorfahrtsregeln verkehrsberuhigter Bereich/Spielstraße

Hallo, bin neu im Forum und bin gespannt, ob mir jemand helfen kann.

Folgender Sachverhalt:

Ich komme aus einer Spielstraße (4 - 7 km/h), an der links ein Schild Spielstraßenende und rechts ein Schild (auf gleicher Höhe, aber andere Straßenseite) 30-iger Zone stehen, die ca. 7 - 10 m vor der eigentlichen Kreuzung sich befinden. Ich komme also aus der Spielstraße und will nach rechts abbiegen. Von links kommt ein Auto, welches sich sowieso in der 30-iger Zone befindet.

Meine Frage: Wer hat Vorfahrt?

Ich weiss, dass Herausfahrende aus Spielstraßen Vorfahrt gewähren müssen. Hier liegt aber m.E. der Fall anders, da sich auf gleicher Höhe mit dem Spielstraßen-Endeschild das 30-iger Zonen-Schild befindet.

Wer kann helfen?

Viele Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.01.2009, 15:25 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln verkehrsberuhigter Bereich/Spielstraße

Ich stimme zu.

Es kommt auch nicht auf den konkreten Standirt des VZ 326 an, sondern darauf, "ob das Einfahren auf eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs iSd § 10 StVO erscheint.", so der BGH.

Die Rechtsprechung bejaht dies in der Regel, wenn das Zeichen nicht mehr als 30 Meter vor der Kreuzung/ Einmündung aufgestellt ist und sich sonst keine Anzeichen für eine abweichende Regelung ergeben.

Das heißt im Klartext: Auf die Beschilderung kommt es primär nicht an.
Wenn man insgesamt den Eindruck hat, als verlässt man an der Einmündung den VBB, so ist man wartepflichtig.

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