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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
03.02.2009, 19:56 Uhr

Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

Moin, fasse mich kurz:

Führerschein am 07. Februar 2007 erhalten, wann ist die Probezeit zuende?

Ist dann der 06. Februar 2009 der letzte Tag der Probezeit, oder der 07. Februar?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 20:18 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

Der 07.02. ist der letzte Tag der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
04.02.2009, 09:41 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

Die Aussage ist richtig.
Das Problem ist, dass die Probezeit nicht mit dem Tag der Erteilung der FE beginnt, sondern erst einen Tag später.
Die Probezeit beginnt am 08. 02. und endet am 07.02., 24 Uhr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
04.02.2009, 11:19 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

@asdf:
Zitat:"Das Problem ist, dass die Probezeit nicht mit dem Tag der Erteilung der FE beginnt, sondern erst einen Tag später."

Entschuldigung; aber diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn!
Wenn also ein Pfüfling morgens um 8:00 seinen Fs besteht und ausgehändigt bekommt, fallen Verstöße an diesem Tag nicht in die Probezeit???? Die Antwort kannst Du Dir selber geben, oder?

@minho:
Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Fs.
In diesem Falle also konkret am 07.02.2007 um 0:00 Uhr (!) und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Also am 07.02.2009 um 24:00 Uhr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.02.2009, 14:48 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

wackeldackel,

sie endet in deinem Fall erst am 8.2. um 24 uhr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.02.2009, 15:04 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

»Das Problem ist, dass die Probezeit nicht mit dem Tag der Erteilung der FE beginnt, sondern erst einen Tag später.«

Die Probezeit beginnt an dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird, das ist der Tag, an dem der Füherschein (bei BF17: die Prüfungsbescheinigung) ausgehändigt wird.

Die Probezeit beginnt also sofort, aber der Lauf der Frist beginnt erst einen Tag danach. Das ergibt sich durch die Fristenregelung des § 187 BGB.

»sie endet in deinem Fall erst am 8.2. um 24 uhr«

Nein, sie endet in diesem Fall am 07.02. um 24 Uhr, das ist der 08.02. um 0 Uhr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
04.02.2009, 15:47 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

@jules;

1. ist es nicht mein Fall, sondern der von @minho und
2. habe ich mit dem (Ablauf des) 07.02.09 einfach recht!

Aus die Maus!

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
04.02.2009, 16:41 Uhr

Artikel ergänzt

Zur Klärung habe ich den Artikel zur Probezeit entsprechend aktualisiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.02.2009, 19:03 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

für mich ist 24 uhr und 0 uhr immer das gleiche gewesen, deshalb mein einwand

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
04.02.2009, 19:52 Uhr

24 Uhr gibt's nicht

Ein Tag hat zwar zwar 24 Stunden, aber "24 Uhr" existiert nicht (denn "Freitag 24:00 Uhr" müsste ja eine Minute später als "Freitag 23:59 Uhr" sein, und das wäre dann absolut nicht identisch mit "Freitag 0 Uhr"...)

Das führt nur zu extremen Missverständnissen. Deshalb kann man nicht "24 Uhr" sagen, und mein Wecker springt nach der "23" auch nicht auf die "24" - nicht mal ganz kurz, ich hab's geprüft ;-)

Aber ich denke, wir haben's ja jetzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.02.2009, 20:19 Uhr

zu: Wann ist nochmal die Probezeit zuende?

Ich finde sehr wohl, dass es 24 Uhr gibt. Durch die Formulierung wird relativ unmissverständlich klar, dass man das Ende des vorherigen Tages meint und nicht den Beginn des folgenden Tages.

Wenn es keine Missverständnisse geben kann, welcher Tag gemeint ist, dann kann man beide Begriffe austauschen. Wenn aber mein Flug am Freitag um 0 Uhr geht und ich erst um 24 Uhr erscheine, dann bin ich einen ganzen Tag zu spät.

Die Aussage, dass es 24 Uhr nicht geben könne, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Google findet zu diesem Begriff mehr als 4,5 Millionen Suchergebnisse und auch der BGH hat sich mit der Formulierung schon befasst:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1113-B
GH-Keine-logische-Sekunde-zwischen-24-Uhr-und-0-Uh
r!.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Radfahrer durchfahren lassen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

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Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

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