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AliciaP
08.02.2009, 15:02 Uhr
Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
Hallo Leute,
ich hab folgendes Problemchen und hab mich gefragt ob das alles so seinen richtigen Lauf nimmt...
Mein Freund hat am 7. Januar 2008 seinen Führerschein angefangen. Weil wir zwischendurch noch umgezogen sind hat sich die ganze Sache mit der Absitzung der Theoriestunden eben etwas gezogen. Nun gut, wir haben dann richtig reingeklotzt, alles nachgeholt und im Dezember (2008) noch die Theorieprüfung bestanden.
Nun ist ja 2009, mein Freund hat nun angefangen seine Fahrstunden zu machen, etwa am 12.01.09 und da sagt uns vor einer Woche der Fahrlehrer, dass wir die HALBE Grundgebühr nachzuzahlen haben, weil sein Vertrag abgelaufen ist... Dh. es dreht sich so um knapp 100 €.
Ich weiß aber, dass man doch innerhalb eines Jahres seine Theorieprüfung abzuhacken/zu bestehn hat und danach hat man wieder quasi ein Jahr Zeit um die Praxis zu machen...
Wir haben ja auch vor jetzt alles schnell durchzuziehen, aber es ist natürlich klar, dass wenn man 100 € nebenher noch "nachzuzahlen" hat, dass da wieder 100€ weniger für Fahrstunden sind.
Ich bin so bisschen verärgert, weil ich glaub da treibt der Fahrlehrer bisschen Sch*** mit uns, keine Ahnung wieso und aus welchem Grund, aber so nen Quatsch mit der "HALBEN GRUNDGEBÜHR" ist doch irgendwie komisch oder nicht?
Ich glaube im Moment der will uns einfach Geld abzwacken, weil wir vielleicht so lang bisher gebraucht haben, wofür wir in dem Sinne nichts können, was der Fahrlehrer auch weiß, weil wir durch den Umzug weder Zeit noch Geld um in den anderen Ort zu fahren hatten.
Wenn ihr mir jetzt sagt, dass das wirklich bescheuert klingt was der da von uns will, dann werd ich wahrscheinlich auch direkt meinem Freund raten in Düsseldorf direkt ne andere Fahrschule um die Ecke rauszusuchen.
Wir müssen demnächst, quasi in 2 Tagen das Geld bezahlen, was ich nicht einsehe und gerne davor klären würde, ob das mit richtigen Dingen zu sich geht, weil sonst wink ich dem einen mit 2 50-Euro scheinen und wechsel sofort die Fahrschule...
Aja, die Begründung wieso man die HALBE Gebühr zu zahlen hat ist die, dass er ja die Theoriestunden und Prüfung gemacht hat, also quasi die Hälfte ja schon geschafft hat... Als mein Freund das erzählt hat, hat mein Gesicht sich einmal im Kreis gedreht...
Naaja, wenn das so doch alles korrekt ist, kann ich wenigstens mit beruhigtem Gewissen das Geld nachzahlen... Aber im Moment bin ich nur sauer und kurz vor der Explosion, weil mich schon andere Leute schief angesehen haben, weil das Ganze so krass nach Abzocke klingt. Wie gesagt, ich weiß es nicht und bräuchte euren Rat.
LG Alicia
gänseblume
08.02.2009, 15:44 Uhr
zu: Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
Hallo Alicia wenn du lust hast kannst du mich ja bei msn adden weil komme aus düsseldorf und kann dir vieleicht helfen. Lg jasmin Meine Addy ist Topperfan@hotmail.de
carhol
08.02.2009, 15:52 Uhr
zu: Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
dein gesicht wird noch mehr im kreis drehen wenn du die agb der fahrschule mal lesen würdest.
da steht das der vertrag nach einem jahr gekündigt ist, der fl hätte sogar den vollen grundbetrag nehmen können.
mfg
ullib
08.02.2009, 16:22 Uhr
zu: Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
Vertrag mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauestens durchlesen. Selbst wenn ihr gedanklich im Unrecht sein solltet, hat dein Freund noch Verhandlungsmacht. Er kann durchblicken lassen, dass er bereit ist, ggf. die Fahrschule zu wechseln. Meine FS hat beim Wechsel nur noch die Hälfte der normalen Grundgebühr genommen und ich hatte den Eindruck, dass ich das noch hätte herunterhandeln können (weil ich die Theorieprüfung da schon erfolgreich abgeschlossen hatte). Oder verdient die Fahrschule genug, dass sie auf Einnahmen durch Fahrstunden locker verzichten kann? Zumal wie bei mir der Theorieunterricht ja schon mit Erfolg abgefrühstückt worden ist.
Ellysa
08.02.2009, 19:23 Uhr
zu: Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
Der Fahrlehrer ist auf jeden Fall im Recht. Zumindest wenn er die üblichen AGBs hat, wo das mit den einen Jahr drin steht. Das ist häufig so.
Ob man mit den Fahrlehrer handeln kann, hängt natürlich von Ton ab, welchen man anschlägt und wie gut gebucht die Fahrschule ist. Bei meinen FL saßen eigentlich immer mindestens 20 Leute in der FL und der hat vier Mal die Woche Theorie gemacht an zwei Standorten.
Ich würd nicht drohen, sondern es eher mit einen liebreizenden Augenaufschlag versuchen, wenn überhaupt.
to
08.02.2009, 20:45 Uhr
zu: Nach einem Jahr wiederholt "halbe" Grundgebühr zahlen?...
»Aja, die Begründung wieso man die HALBE Gebühr zu zahlen hat ist die, dass er ja die Theoriestunden und Prüfung gemacht hat, also quasi die Hälfte ja schon geschafft hat... Als mein Freund das erzählt hat, hat mein Gesicht sich einmal im Kreis gedreht...«
Ist das denn kein Entgegenkommen?
Fakt ist doch: Der vor über einem Jahr geschlossene Vertrag ist ausgelaufen.
Eigentlich müsste man den vollen Grundbetrag bezahlen, wenn man einen neuen Vertrag machen will.
Wenn Dir jedoch ein Wechsel der Fahrschule lieber ist, dann wirst Du - mit bestandener Theorieprüfung - auch in einer neuen Fahrschule zumindest einen Teilgrundbetrag zahlen müssen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?
Nur Warnblinklicht einschalten
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren
Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw
Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren
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