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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Don06
21.02.2009, 14:48 Uhr

Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin, was mir droht.
Ich bin in eine Umweltzone ohne Plakette hineingefahren. Ein Beamter des Ordnungsamts hat das parkendes Fahrzeug gesehen. Daraufhin hat der Halter des Fahrzeugs eine Vorladung bekommen.
Ich selbst habe meinen Führerschein erst ein gutes Jahr lang und bin deshalb noch in der Probezeit. Nun steht auf das Fehlen der Umweltplakette ja ein Bußgeld von 40 EURO und 1 Punkt in Flensburg.
Ich glaube es handelt sich dabei aber "nur" um einen B-Verstoß, dann würde meine Probezeit nicht verlängert und ich müsste kein Aufbauseminar besuchen. Ist das richtig? Ach ja, ich bin bis dahin noch nicht negativ im Verkehr aufgefallen.
Die Tatsache, dass das Auto die Abgasnorm erfüllt wird mir wohl nichts nützen, korrrekt?

Die Forensuche habe ich benutzt, aber nichts brauchbares gefunden.

Gruß
Don06

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
22.02.2009, 12:11 Uhr

zu: Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Die fehlende Umweltplakette ist nach Anlage 12 FeV, Abschnitt B Nr. 2 ein B-Verstoß.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben