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03.03.2009, 17:48 Uhr

Staplerschein Fahrauftrag

Hallo, kann mir bitte jemand Auskunft zu den Begriffen Staplerschein und Fahrauftrag geben???

Also...Seit einiger Zeit bin ich bei einer Firma in der Versandabteilung beschäftigt. Dort fahre ich auch des Öfteren verschiedene Gabelstapler. Bei meiner Einstellung wurde eigentlich besprochen dass ich eine erforderliche Schulung event. zusammen mit anderen dort beschäftigten durchlaufen sollte. Das ist jetzt fast zwei Jahre her, passiert ist aber nichts abgesehen davon dass ich täglich Stapler fahre. Das kann ich eigentlich auch gut, und ich bin sogar im Besitz eines eigenen privaten Staplers. Weiterhin habe ich alle normalen Führerscheine auch Klasse 2 bzw. CE. Was ich aber nicht habe ist ein Staplerschein oder ein schriftlicher Fahrauftrag. Auf mehrmaliges Nachfragen bei meinem Meister, der auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter ist, bekam und bekomme ich immer dieselbe Antwort. Innerbetriebliche Schulung müssen wir mal sehen, und Fahrauftrag hätte ich ja. Ich habe aber absolut nichts schriftliches. Lediglich im Arbeitszeugnis aus einer vorangegangenen Beschäftigung wurde Staplerfahren aufgeführt. Nun bin ich selber eigentlich nicht engstirnig habe aber Angst das ich und meine Familie an den Bettelstab kommen sollte ich doch mal z.B. eine Person stark verletzen oder ähnliches. Gleichzeitig möchte ich aber auch meine Anstellung nicht wegen dauerndem Nachfragen gefährden.
Was kann ich tun bzw. was muss ich befürchten?

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28.01.2011, 00:03 Uhr

zu: Staplerschein Fahrauftrag

hallo Werk2

Bei der Frage nach dem Staplerschein geht es Hauptsächlich um die Haftung bei eiem Unfall. Wenn du mit dem Stapler eien Unfall baust Muss dein Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft bzw. der betrirblichen Haftpflicht Versicherung nachweisen , dass der Stplerfahrer zum zeitpunkt der füherung der Staplers dafür geignet war.der Nachweis dass ein Fahrer zum Führen von Flurförderzeugen (Staplern) ist ist der sogenennte Staplerschein. Heißt im Klartext wenn du ein Unfall baust und dein Chef kann nicht nachweisen (bitte nicht falsch vertehen) dass du ein geigeetr fahre rbit dann muss er den schaden aus der firmenkasse selbe rzahlen und die vericherung kann die leistung verwigern was natürlich für die firma sehr Teuer werden kann

Anders sieht es bei dem Fahrauftrag aus :

Hier würde ich an deiner stelle immer sehen dass ich den schriftlich bekomme bzw Zeugen z.b Arbeitskollegen bei Schicht Besprechung
den auch wenn du eine gültigen Stapler schein Hast gilt : Fahren dürfen den Stapler nur beuftrgte Personen. Das heißt jeder der keien fahrauftrag hat, egal wie gut er ist ist Unbefugter auf dem gerät. Hier geht s wieder um Unfälle und Haftung. Wenn was Passiert und die Firma redet sich raus " wir haben dem mitarbeiter nie beauftragt Stapler zu fahren" dann must du der Versicherung Bewisen das du eien auftrag hattest das heißt die Beweislast liegt bei dir.

Daher imme rauf nummer sicher gehen damit du im falle eines Falls immer auf der sichern seite bist

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Haltlinie anhalten

An der Sichtlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen