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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritti555
18.04.2009, 14:43 Uhr

Führerschein überschreibung

hallo,
ich bin im moment in djibouti am horn von afrika. ich bin 23 jahre alt und habe noch keinen führerschein. hier wird französisch gesprochen und ich habe schon einige franzosen gesehen die hier ihre führerscheine machen, da das französische militär hier stark vertreten ist.
meine frage lautet ob ich hier den führerschein machen kann bzw. ob es mir was bringen würde bzw. ob der mir in deutschland dann überhaupt anerkannt werden würde.
ich bin für ca. 110 tage hier.
vielen dank für die antworten, ihr würdet mir sehr weiter helfen!

MfG ritti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern madabaya
18.04.2009, 15:35 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo, auch wenn Sie ihre Führerschein in Afrika machen, bringt eh nichts, ein Freund von mir hat Führerschein aus Angola(Afrika), und hier darf er nicht fahren.

Führerschein wurde entzogen, und der hat nur bekommen an dem tag das er nach Angola zurück war. oder so!

LG Bento

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.04.2009, 23:52 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo.
Eine in Djibouti (und übrigens auch Angola) gemachte Fahrerlaubnis ist 6 Monate lang in Deutschland gültig, wenn sich der Fahrerlaubnisbewerber mind. 185 Tage im betreffenden Land aufgehalten hat.

Danach muss die ausländische FE in eine deutsche umgeschrieben. Die Anforderungen an der Umschreibung sind von Land zu Land unterschiedlich (s. Anlage 11 FeV).
Zur Umschreibung einer FE aus Djibouti ist Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Sollte aber, wie gesagt, der Aufenthalt weniger als 185 Tage betragen haben, so ist die FE von vorneherein in Deutschland ungülgtig und wird auch nicht umgeschrieben.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Kräftig Gas geben