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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
18.06.2009, 17:19 Uhr

wieviel pflichtstunden??

ich hatte alle scheine musste aber freiwillig abgeben ,wie viel Pflichtstunden sind denn bei Neuerwerb nötig?(A)
mfg

drogenixgut

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jack405
18.06.2009, 19:02 Uhr

zu: wieviel pflichtstunden??

Hallo,
Pflichtstunden gibt es nicht mehr!!!
Was auf jeden Fall durchgeführt werden muss, sind die Sonderfahrten über Autobahn, Überlandfahrten und die Nachtfahrten.

Viel Glück
Jack

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.06.2009, 19:41 Uhr

zu: wieviel pflichtstunden??

Bei einer Neuerteilung sind die Ausbildungsvorschriften nicht zu beachten, also sind auch keine Sonderfahrten zu machen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Prüfung abgelegt werden muss oder ob die Neuerteilung prüfungsfrei erfolgen kann. Das geht aus dem Ausgangsbeitrag nicht hervor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
19.06.2009, 06:33 Uhr

zu: wieviel pflichtstunden??

lieber Georg was solltest du denn wissen ,der richter schreib ins urteil die schein e sind außer gefahr aber ein polizist meldete mich nbeim KVR wegen drogenkonsum so wurde eine pychologisches gutachten verlangt(mit bravur bestanden) danach 1 MPU dann konnte ich das nicht bezahlen und so zwang man mich zur freiwilligen abgabe!
mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
19.06.2009, 06:38 Uhr

zu: wieviel pflichtstunden??

der ganze vorgang ist aber nun schon bestimmt 10jahre her vermutlich länger!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.06.2009, 11:29 Uhr

zu: wieviel pflichtstunden??

Man hat bestimmt nicht ein Gutachten von dir verlangt und unmittelbar danach noch eine MPU. Also nehme ich mal an, dass nach dem ersten Gutachten erneut etwas vorgefallen war.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen