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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paddy
25.06.2009, 10:35 Uhr

muss ich zur nachschulung

Hey hab mal ne frage.ich wurde auf abstand gemessen und er war zu gering heute hab ich bescheid bekommen.Mir wurde ne Geldbuße und Punkte rein gedrückt nun wollte ich wissen ob ich zur nachschulung muss oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.06.2009, 12:20 Uhr

zu: muss ich zur nachschulung

ja, musst du.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jack405
25.06.2009, 12:26 Uhr

zu: muss ich zur nachschulung

Das wird dir leider nicht erspart bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.06.2009, 01:15 Uhr

zu: muss ich zur nachschulung

»ich wurde auf abstand gemessen und er war zu gering heute hab ich bescheid bekommen. Mir wurde ne Geldbuße und Punkte rein gedrückt nun wollte ich wissen ob ich zur nachschulung muss oder nicht.«

Was eine Frage!?!

Du hast es doch offenbar auch nötig!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?

Wenn bergab im großen Gang gefahren wird

Durch hektische Fahrweise

Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen