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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FaboOo_92
17.07.2009, 20:41 Uhr

Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

Hallo Leute,

Ich habe schon vor 2 Wochen meine Praktische Prüfung abgelegt und bestanden, ich werde morgen (Samstag) 17 und dürfte ja normal mit einer Begleitung ein Fahrzeug führen.

Da mein Geburtstag ja leider auf den Samstag fällt kann ich meinen Schein leider nicht abholen da die Führerscheinstelle Samstags nicht offen hat.

Darf ich trotzdem fahren und würde dann nur bei einer möglichen Kontrolle eine Strafe von 10€ bekommen oder hätte das weitere Folgen?
Die Polizisten können ja nachfragen ob ich bestanden habe oder nicht.

Nun habe ich auch einen Roller hierstehen darf ich diesen fahren und müsste bei einer Kontrolle auch nur ein Bußgeld in Höhe von 10€ erwarten oder drohen mir da auch höhere Strafen?

Die Klasse M ist ja im BF-17 Schein enthalten auch ohne Begleitung.

Danke für die Hilfe...=)

Mit freundlichen Grüßen

FaboOo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.07.2009, 21:55 Uhr

zu: Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

siehe dein anderes posting

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang