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20.07.2009, 01:15 Uhr

A61 zwischen Bingen und Koblenz

Hallo,

ich bin am Sonntag auf der A61 auf dem Teilstück von Bingen nach Koblenz gefahren. Dort gibt es solche elektronische Anzeigetafeln für das Tempolimit, auf den zweispurigen Abschnitten wird 130|130 angezeigt, kein Problem. Auf den dreispurigen Abschnitten steht da jedoch 130|130|80, an Werk- und Samstagen ergibt das Sinn, dann ist die rechte Spur die meiste Zeit eh von LKWs besetzt die nur 80 fahren dürfen. Sonntags sind jedoch nur vereinzelt LKWs unterwegs. Die meisten Leute sind dann in der Mitte und links gefahren und selten auch rechts mit 130.

Wie soll man sich nun verhalten? Rechts rüberfahren und mit 80 rumschleichen oder in der Mitte bleiben? Rechts mit 130 fahren wäre zwar sehr Sinnvoll, aber ist wahrscheinlich verboten!

Außerdem versteh ich nicht warum man solche (bestimmt teuren aber auch praktischen) Schilder aufstellt wenn man sie nicht an die Bedingungen anpasst!

mfG O_O

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16.10.2009, 07:38 Uhr

A61 zwischen Bingen und Koblenz

............auf diese antwort bin ich auch gespannt,
rechtsfahrgebot, aber man möchte schneller als 80 km / fahren, was macht man ?
darfst ja eigentlich NICHT in der mitte fahren ( 130 ), dann verstößt du gegen rfgebot !

das wird spannend !

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16.10.2009, 14:35 Uhr

zu: A61 zwischen Bingen und Koblenz

das ist ja klar, was du schreibst, es geht aber um das rechtsfahrgebot, welches auf autobahnen besteht, wird das dann aufgehoben ???

also laut eines fahrlehrers sind sich die oberen darüber selbst noch nicht einig, denn:

eine geschwindigkeitsbegrenzung kann ja kein rechtsfahrgebot aufheben, - warum auch ?

bsp :
3 spuren

links 120 , mitte 120, rechts 80 km /h

du WILLST aber 120 fahren, darfst du nur in der mitte und links, da 3 spuren, du musst aber auch das rechtsfahrgebot einhalten.....und nun ??
.....

StVO § 7, Abs. 3c gilt doch nicht für autobahnen, sondern NUR ausserhalb geschl.ortsch. mit mehreren fahrspuren in einer richtung ! ODER ???

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16.10.2009, 17:51 Uhr

zu: A61 zwischen Bingen und Koblenz

Die Antwort von Kahleberger und der Hinweis auf § 7 Abs. 3c StVO ist keine Lösung des Problems, denn den mittleren von drei Fahrstreifen darf ich ja nicht benutzen, wenn auf dem rechten Fahrstreifen alles völlig frei ist. Die StVO regelt diesen Fall überhaupt nicht. In der Verantwortung wären jene, die für die Einstellung der Schilderbrücken zuständig sind, denn die sollten so einen Mist nicht anordnen.

Klären kann man den Widerspruch zwischen Rechtsfahrgebot und Höchstgeschwindigkeit gar nicht. Also wählt man im Zweifelsfall die billigere Variante. Und da ist der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot preisgünstiger als eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h.

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16.10.2009, 19:48 Uhr

zu: A61 zwischen Bingen und Koblenz

Wenn ich da entlang fahre, dann spielt es ja erst mal keine Rolle, warum das Tempolimit angeordnet wurde. Es ist da, also müsste ich mich auch daran halten, wenn ich auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs bin. Dass man alleine deswegen durchgehend in der Mitte fahren darf, steht in der StVO jedenfalls nirgends.

Ob dann ein Geschwindigkeitsverstoß auf der rechten Spur bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auch geahndet wird, liegt dann im Ermessen der Polizei oder der Behörde, wie es beispielsweise am Elzer Berg der Fall ist:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:A3
-Blitzer-ElzerBerg.JPG&filetimestamp=200903151
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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

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