Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bonni1
05.08.2009, 17:43 Uhr

Motorroller 45 PS

Hallo kann mir einer sagen ob ich mit meinem Motorroller auf einer Bundesstr. fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sistaela
05.08.2009, 18:03 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

hey bonni1
du darfst mit einem roller nciht auf der bundesstraße fahren, da dein roller keine 60 km/h fährt ;) weil eine bundesstraße beginnt mit 50-60 km/h ;)

aber auf dem fußweg darfst du fahren ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.08.2009, 19:13 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

wohl dem, der die ironie erkennt.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
05.08.2009, 20:17 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

Mit 45 PS?

Würde ich erstmal sagen darfst Du überall fahren!

Das Ding fährt doch mindestens 150 km/h, oder?

Unser Fahrschulmotorrad hat 34 PS und fährt 170 km/h.

Falls Du von einem 45km/h Motorroller sprichst, gäb´s da eigentlich auch kein Problem, es sei denn Verkehrszeichen verbieten es Dir!
Bei uns liegen mehrere Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebiets! Wieso sollte man da nicht mit dem Roller fahren dürfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.08.2009, 21:13 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

@drummer

und was ist mit den bundesstrassen a.g.o. ?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweety123
05.08.2009, 22:22 Uhr

Kraftfahrtstraßen

Hallo Bonni1, wenn du mit deiner Frage meintest, dass dein Roller nur 45 km/h fährt, darfst du NICHT auf Kraftfahrtstraßen fahren. Das sind Autobahnen und Bundesstraßen mit einem entspr. Schild (weisses Auto auf blauem Grund). Das trifft nicht auf alle Bundesstraßen zu. Wenn dein Roller aber 45 PS(!) hat, kannst du überall fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
05.08.2009, 23:23 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

Ja a.g.O. darf man natürlich auch fahren, es sei denn die Bundesstraße wird zur Kraftfahrstraße, Autobahn, oder wäre sonst wie, für bestimmte Verkehrsarten gesperrt!

Soweit mir spontan einfällt ist der Begriff Bundesstraße doch nur eine Orientierung und hat keine besonderen Vorschriften. Ok, sie sollte eine Vorfahrtstraße sein, aber selbst da bin ich mir nicht sicher, ob dass immer so ist!

Ich denke bonni1 sollte uns mal sagen, ob sie nun PS, kW oder km/h hinter der 45 haben will.
Sonst verlieren wir uns hier in Spekulationen.

Also BONNI? Wat is ett? :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.08.2009, 15:53 Uhr

zu: Motorroller 45 PS

Das Zählen der PS ist offenbar gar nicht so einfach ;-))

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- zu weit in die Fahrbahn kommen

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

Blickkontakt aufnehmen

Anhalten