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doro2112
10.09.2009, 18:40 Uhr
Knöllchen
Moin,
ich hab da mal ne Frage. Vor ein paar Wochen habe ich einen Bußgeldbescheid von einer Stadtverwaltung bekommen, den ich auch zähneknirschend bezahlt habe. Jetzt kam vor ein paar Tagen noch einer über das gleiche Vergehen, allerdings vom Regierungspräsidium. Darf man wegen einer Sache überhaupt doppelt verwarnt werden ? Kann mir jemand weiterhelfen?
Georg_g
10.09.2009, 18:47 Uhr
zu: Knöllchen
Nein, grundsätzlich kann man wegen ein- und desselben Verstoßes nicht doppelt verwarnt werden. Zu unterscheiden ist das aber von Ahndungen bei Dauerdelikten, wie z.B. beim Falschparken, wo es zeitlich gestaffelte Verwarnungsgelder gibt.
Zunächst man solltest du aber anhand von Datum, Uhrzeit und Tatort vergleichen, ob es sich wirklich um den selben Verstoß handelt. Die Tatsache, dass die Schreiben von zwei unterschiedlichen Behörden kommen, spricht eigentlich dagegen.
doro2112
10.09.2009, 18:55 Uhr
Antwort
Dann mal konkret: Sie befuhren den Verkehrsbereich, obwohl er für sie durch Zeichen 250 gesperrt war und parkten dort.
Es stehen auf den Verwarnungen unterschiedliche Zeiten und Zeugen. Einer ist von 17.45 Uhr und einer von 19.40 Uhr von gleichen Tag.
Georg_g
10.09.2009, 20:29 Uhr
zu: Knöllchen
Dann wirst du wohl auch zwei mal im Abstand von knapp 2 Stunden in diese für dich gesperrte Straße gefahren sein. Das sind dann natürlich auch zwei getrennte Verstöße.
doro2112
10.09.2009, 20:39 Uhr
Antwort
Nein, bin mittags in die Strasse gefahren, hab da geparkt und bin abends wieder weggefahren. Stand also die ganze Zeit da und habe auch zwei Zeugen dafür. So wie das für mich aussieht haben mehrere kontrolliert. Einmal die Stadt und auch noch mal die Polizei und ich hatte das große Glück von jedem einen Strafzettel zu bekommen.
doro2112
14.09.2009, 15:20 Uhr
zu: Knöllchen
Nein, ich hatte nur einen Strafzettel am Auto. Den vom späteren Zeitpunkt. Aber soweit ich weiß, ist es ja egal ob der Strafzettel am Auto war oder nicht. Wenn ich nur einmal in eine gesperrte Straße gefahren bin und dort geparkt habe, kann ich doch nur einmal dafür belangt werden oder ??? Meiner Meinung nach ist es egal, ob ich da zwei Stunden gestanden habe oder nur ne halbe Stunde oder habe ich da Unrecht?
doro2112
14.09.2009, 15:57 Uhr
zu: Knöllchen
Naja, ich schicke denen jetzt den anderen Bußgeldbescheid und den Zahlungsbeleg als Kopie und bitte sie das Verfahren zu überprüfen, mal sehen was dabei rauskommt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
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