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26.11.2009, 19:39 Uhr

Führerscheintausch

Hallo Leute
Ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der Schweiz und hab da auch einen Wohnung. Jedes 2. Wochenende fahre ich nach Deutschland, verbringe auch meinen Urlaub da. Jetzt habe ich mich entschlossen ganz in der Schweiz zu bleiben und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen. Auf der Führerscheinstelle wollen sie nun einen Nachwweis vom Arbeitgeber das ich immer Auto gefahren bin, der stellte mir jedoch nur einen aus für B aus. Jetzt soll ich eine Kontrollfahrt machen oder verliere den C1. Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?

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26.11.2009, 21:28 Uhr

zu: Führerscheintausch

»... und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen.«

Meines Erachtens hättest du das schon vor Jahren machen müssen, weil du seit Jahren deinen Wohnsitz in CH hast. Soweit ich weiß, gelten ausländische Führerschein in der Schweiz nur für die Dauer von 6 Monaten (vergleichbar der deutschen Regelung). Insofern hattest du Glück, dass du in den vergangenen Jahren keine Probleme bekommen hast.

»Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?«

Pendler bist du ja nicht. Ein CH-Führerschein würde in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden, und zwar in alle erteilten Klassen. Eigentlich sollte das wegen der Gegenseitigkeit umgekehrt auch so sein. Falls man aber dennoch eine Prüfung der Klasse C1 von dir verlangt, wirst du wohl nicht um diese "Kontrollfahrt" herum kommen.

Frag doch noch mal genau nach, ob eine Umschreibung wirklich nicht prüfungsfrei möglich ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

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