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26.11.2009, 19:39 Uhr

Führerscheintausch

Hallo Leute
Ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der Schweiz und hab da auch einen Wohnung. Jedes 2. Wochenende fahre ich nach Deutschland, verbringe auch meinen Urlaub da. Jetzt habe ich mich entschlossen ganz in der Schweiz zu bleiben und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen. Auf der Führerscheinstelle wollen sie nun einen Nachwweis vom Arbeitgeber das ich immer Auto gefahren bin, der stellte mir jedoch nur einen aus für B aus. Jetzt soll ich eine Kontrollfahrt machen oder verliere den C1. Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?

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26.11.2009, 21:28 Uhr

zu: Führerscheintausch

»... und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen.«

Meines Erachtens hättest du das schon vor Jahren machen müssen, weil du seit Jahren deinen Wohnsitz in CH hast. Soweit ich weiß, gelten ausländische Führerschein in der Schweiz nur für die Dauer von 6 Monaten (vergleichbar der deutschen Regelung). Insofern hattest du Glück, dass du in den vergangenen Jahren keine Probleme bekommen hast.

»Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?«

Pendler bist du ja nicht. Ein CH-Führerschein würde in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden, und zwar in alle erteilten Klassen. Eigentlich sollte das wegen der Gegenseitigkeit umgekehrt auch so sein. Falls man aber dennoch eine Prüfung der Klasse C1 von dir verlangt, wirst du wohl nicht um diese "Kontrollfahrt" herum kommen.

Frag doch noch mal genau nach, ob eine Umschreibung wirklich nicht prüfungsfrei möglich ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h