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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.11.2009, 10:21 Uhr

zu: Führerschein verloren

Bußgeldkatalog
168a = 10 €

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.12.2009, 14:27 Uhr

zu: Führerschein verloren

also ganz ehrlich,

wenn ich 2 Jahre lang meinen Führerschein verloren habe, dann erwähne ich das nicht bei der Stadt, sondern ich sag einfach hab ihn heut verloren und gut is.

Wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erwähne ich das ich ihn einfach vergessen habe zuhause und zahle halt 10 euro strafe und gut is.

Warum sollte ich bitte Fußgänger sein ,blos weil ich Führerschein verloren habe? ich hab ihn gemacht , fertig .

Ok aber hättest aber schon damals gleich beantragen sollen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"