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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herr_der_Dinge
13.01.2010, 04:10 Uhr

Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Hallo,

nachdem ich das Inet und dieses Forum erfolglos durchsucht habe, wende ich mich nun direkt an euch:

Also ich lebe in Deutschland, habe einen Ausl. FS und plane im Sommer nach Mallorca zu fliegen und dort mit meinem FS einen Mietwagen zu fahren.
Meine Frage ist, reicht mein marokkanischer FS für den Urlaub aus oder brauche ich einen internationalen FS?

Gruß und DANKE im voraus

Yassine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.01.2010, 08:43 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

ein internationaler führerschein ist nur eine übersetzung des nationalen führerscheins. wenn du schon länger als 185 tage in d-land wohnst, darfst du damit hier, also auch in dem eg-gebiet, nicht mehr fahren.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.01.2010, 11:48 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Abgesehen von der Frage nach der Gültigkeit der marokkanischen FE in der EU (die tatsächlich nach 6 Monaten abläuft und umschreibepflichtig wird):

Die Frage, welche Anforderungen die Mietwagenfirma an den Führerscheinnachweis stellt, wird Dir hier keine beantworten können- da musst Du die Mietwagenfirma fragen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen