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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herr_der_Dinge
13.01.2010, 04:10 Uhr

Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Hallo,

nachdem ich das Inet und dieses Forum erfolglos durchsucht habe, wende ich mich nun direkt an euch:

Also ich lebe in Deutschland, habe einen Ausl. FS und plane im Sommer nach Mallorca zu fliegen und dort mit meinem FS einen Mietwagen zu fahren.
Meine Frage ist, reicht mein marokkanischer FS für den Urlaub aus oder brauche ich einen internationalen FS?

Gruß und DANKE im voraus

Yassine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.01.2010, 08:43 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

ein internationaler führerschein ist nur eine übersetzung des nationalen führerscheins. wenn du schon länger als 185 tage in d-land wohnst, darfst du damit hier, also auch in dem eg-gebiet, nicht mehr fahren.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.01.2010, 11:48 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Abgesehen von der Frage nach der Gültigkeit der marokkanischen FE in der EU (die tatsächlich nach 6 Monaten abläuft und umschreibepflichtig wird):

Die Frage, welche Anforderungen die Mietwagenfirma an den Führerscheinnachweis stellt, wird Dir hier keine beantworten können- da musst Du die Mietwagenfirma fragen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen