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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 771616
15.01.2010, 21:17 Uhr

Streckenverbot aufgehoben

Annahme:
Wir sind auf einer Bundesstraße.
Es gilt 70 km/h, da demnächste eine Einmündung kommt, an der Autos die Bundestraße befahren oder verlassen können. Es gibt keinen Beschleunigungstreifen.

Nach dieser Einmündung wird ca. 300 m später die Beschränkung wieder aufgehoben.
Ab wann darf ich wieder auf 100 km/h beschleunigen?

100 m, 200 m vor dem Schild, das das Streckenverbot aufhebt?
Oder erst nachdem ich an dem Schild vorbeigefahren bin?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2010, 21:24 Uhr

zu: Streckenverbot aufgehoben

Das Streckenverbot beginnt mit dem Zeichen und endet mit dem Aufhebungszeichen.

Entgegen anderslautender, nicht ausräumbarer Gerüchte darf auch auf dem gesamten Bereich gemessen werden. :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren