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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
06.02.2010, 19:49 Uhr

Vorfahrtsfrage

Schaut euch mal bitte folgende Kreuzung an >>klick<< (nur als Beispiel rausgesucht, ich hoffe es funktioniert)

Ich komme von unten und möchte rechts (nach Osten) abbiegen. Zur gleichen Zeit kommt jemand von oben und möchte in die gleiche Straße, also von ihm aus gesehen nach links abbiegen (er hat einen eigenen Linksabbiegestreifen).
Eigentlich ja ne ganz klassische Situation. Jetzt gibts diese Kreuzungen ja teilweise mit Ampeln, mit Vorfahrtschildern oder ohne jegliche Beschilderung.
Den letzten Fall möchte ich jetzt mal klären. Angenommen ich und der andere treffen uns genau dort hinter dieser kleinen dreieckigen Insel, keinerlei Beschilderung. Wer hat dann Vorfahrt?
Es müsste doch, trotz des relativ spitzen Winkels in dem wir aufeinandertreffen, rechts vor links gelten. Ich fahre also zuerst, richtig?

Ich weiß, dass das eigentlich aus dem Bereich Grundwissen kommt. Doch lieber will ich das jetzt hier klären als irgendwann mal jemandem reinzurauschen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
07.02.2010, 09:01 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Tolle Fragestellung, aber nicht praxisnah sondern eine Falle!

Wenn da einer kommt, der links abbiegen "möchte" hat er Pech gehabt.
An dieser Kreuzung DARF niemand aus dem Gegenverkehr links abbiegen!

Ansonsten wirst Du in solchen Situationen fast immer ein "Vorfahrt Achten-Schild" als Rechtsabbieger haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
07.02.2010, 09:06 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Alles falsch, was ich oben geschrieben habe!
Ich habe die Pfeile als Geradeaus gesehen.
Der auf der linken Spur ist ja tatsächlich ein Linksabbiegerpfeil.... ;(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
07.02.2010, 11:40 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Ich würde mal sagen, daß man hier zwei Grundsätze anwenden könnte:

m.E.:
1. Vorrang
2. Einfahren in einen Fahrstreifen

Wobei die Vorrangsituation nicht zu Stande kommt; denn Ihr verfolgt ja das gleiche Ziel, aber baulich getrennt ... die gleiche Einmündung und in dem Fall wärest Du in der Pflicht, beim Einfahren (Wechseln) in den neuen Fahrstreifen auf "die" Anderen Acht zu geben.

Wobei ich schon sagen muß, daß in einer solchen Situation VZ stehen müssen! Wer soll das denn erkennen können bzw. wissen!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.02.2010, 14:45 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

die frage war: was ist, wenn am rechts abbiegestreifen kein schild steht.
antwort: ganz einfaches rechts vor links

wir haben hier auch so eine stelle in einer 30 zone. leider steht bei google genau an der stelle der strassenname und ist daher nicht genau zu erkennen..

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
07.02.2010, 16:50 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Okay, danke für eure Antworten. Carhol hats eigentlich auf den Punkt gebracht.
Hab hier nochmal ne Stelle rausgesucht, von der ich weiß, dass dort weder Ampel noch ein einziges Schild steht. >>klick<<

Und ich erlebe es hin und wieder, dass die "roten" Fahrer mit der Situation überfordert sind, und nach ihrem Abbiegevorgang gar nicht mehr auf Grün achten und einfach durchfahren.

Das ist doch aber total falsch, oder irre ich mich da?
Man hat doch, wenn man es mal ohne die ganzen Abbiegestreifen betrachtet, nen ganz simples Rechtsabbieger vs. Linksabbieger, also darf Grün zuerst.
Und davon abgesehen hat man an der Stelle wo man aufeinandertrifft (beim Dreieck) ja rechts vor links, also ebenfalls Vorfahrt für Grün.

Andererseits hat man durch diesen sehr spitzen Winkel in dem man aufeinandertrifft ja schon fast so ein seitliches einfahren, also ähnlich wie bei einer Autobahnauffahrt. Dann sähe es ja schon wieder ganz anders aus.

Ich bin da manchmal echt verunsichert und finde, dass es diese kleinen "Rechtsabbieger-Zubringer" ohne Verkehrszeichen nicht geben dürfte, da es sehr oft zu Missverständnissen führt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
08.02.2010, 21:30 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Hallo,

Du hast es komplett richtig verstanden:

1.: Der Linksabbieger (rot) ist auch beim Zusammentreffen nach dem kleinen Dreieck immer noch ein Linksabbieger und muss somit den Rechtsabbieger (grün) durchlassen.

2.: Nach dem kleinen Dreieck würde wieder rechts vor links gelten und somit kann grün zuerst fahren.

Das gilt aber nur, wenn keine Schilder oder Ampeln vorhanden sind.

Ich kenne auch solche Kreuzungen, die Situation ist aber eigentlich immer klar. Es kommt eigentlich nie zu Missverständnissen.

Aber ich kenne diese Situation noch viel haariger:
Wenn nämlich nach dem kleinen Dreieck noch ein Radweg mit rotem Streifen drübergeht und JEDER hat direkt nach dem kleinen Dreieck ein Vorfahrt gewähren Schild. Diese Schilder gelten eigentlich für den Radweg, aber die meißten raffens nicht und meinen sie müssten das andere Auto hindurchlassen. Der Rechtsabbieger darf trotzdem zuerst fahren.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
08.02.2010, 22:37 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Okay, vielen Dank. Dann weiß ich jetzt bescheid. :-)

Das mit den Radwegen kenne ich auch so ähnlich. Wir haben hier Kreisel, an denen Vorfahrt-gewähren Schilder im Miniformat für die Radfahrer stehen. Manche von denen stehen richtig, manche fast um 90 Grad gedreht. Und das führt natürlich nicht selten zu kleinen Staus im Kreisel, weil die autofahrer nicht wissen, wem die Schilder gelten und die Radfahrer sowieso generell verwirrt sind, weil sie plötzlich auf Radwegen mit Schildern konfrontiert werden :-p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
09.02.2010, 18:53 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Hallo,

bei der besagten Kreuzung sind es aber große Vorfahrt-gewähren-Schilder für die Autos. Die Verwirrung besteht darin, dass praktisch beide Autofahrer meinen sie müssten den anderen vorbeilassen. Dabei sollen die Schilder darauf hinweisen, dass die Radler Vorfahrt haben.


Gruß,

diezge


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andyrifi
22.02.2010, 15:34 Uhr

Kreuzung oder Einmündung?

Der Rechtsabbieger verläß vor dem abbiegen - durch seinen separaten Fahrstreifen die Kreuzung. Dadurch sind hier zwei voneinander unabhängige Fahrstraßen vorhanden (1. Kreuzung, 2. Einmündung). Wenn der Rechtsabbieger kein Vorfahrtschild hat, gilt rechts vor Links. Da dies jedoch in den meisten Fällen nie der Fall ist, hat der Rechtsabbieger, welcher auf die Straße einfahren will (Einmündung), Vorfahrt zu gewähren!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Heroin, Kokain, Amphetamine

LSD

Haschisch, Marihuana

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Regel "rechts vor links"