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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shadyside
26.02.2010, 20:21 Uhr

Rote Ampel

Hallo, ich habe heute eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen, habe wohl eine rote Ampel überfahren. Weiß nur leider nix von, also habe es wohl nicht bemerkt , weiß auch nicht das ich nun an dem Tag da lang gefahren bin aber bin ichw ohl .

Jedenfalls steht da nach §37 Abs.2 §49 StVo §24 StVg 132 BKat

es gibt wohl ein Frontfoto von einer automatischen Rotlichtkamera.

Was ich nun zahlen muss oder an Punkten oder so gibt steht da nirgends.

Weiß jemand was da nun auf mich zu kommt...habe gelesen 132 BKat steht für die 90 euro und 3 Punkte...wenn man unter einer Sekunde ist aber das steht da ja nicht in dem Schreiben ob unter einer Sekunde...
Was schreibe ich denn in den Anhörungsbogen...kann das noch auf 132.1 oder so hinauslaufen ???

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27.02.2010, 12:46 Uhr

zu: Rote Ampel

Wenn da 132 BKat steht, dann wird es auch bei 132 bleiben.

Bist Du noch in der Probezeit?

mfG
Durban

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27.02.2010, 19:18 Uhr

zu: Rote Ampel

nee die hab ich schon viele viele jahre hinter mir... mein problem is das ich nciht sicher weiß das ich da gefahren bin...hab kein foto bekommen...steht nur da das es eins gibt...hab gelesen das kostet extra wenn ich das sehen will

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten