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30.03.2010, 12:52 Uhr

Schweizer FS in D fahren...

Hallo zusammen,
Ende 2007 hatte ich einen schweren Verkehrunfall und es wurden 0,57 %o festgestellt. Nach meinem Krankenhausaufenthalt bin ich direkt in die Schweiz und hab ihn schnell umgeschrieben (da ich eh knapp über 1 Jahr dort berufstätig war) weil ich eben dachte dann kann ich wenigstens wenn ich wieder voll gesund bin in der Schweiz arbeiten und darf eben nur nicht in D fahren...
Nun kann ich aber nicht mehr richtig laufen und daher nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten. Sodass ich nun in D bin. Jetzt hab ich ja den schweizer Führerschein und wollte diesen wieder zurück ummelden in einen deutschen. Meine Sperrfist ist schon seit über einem Jahr vorbei und ich kann somit wieder fahren. Jetzt wollen die aber eine mpu und nun meine Frage. Darf ich mit dem schweizer Schein denn hier fahren (weil in der Schweiz darf ich es ja) und wegnehmen darf man mir ihn hier auch nicht, hatten nämlich damals die Polizisten gemacht und es kam ein Schreiben vom Staatsanwalt zurück dass ich ihn zurück bekomme. Sprich die deutschen haben keine Befugnis das schweizer Eigentum zu behalten. Nur wie ist es wenn ich nun einfach mit dem fahre und erst irgendwann ummeld mit der mpu usw. (wenn ich wieder Geld verdient habe) Weil wenn ich noch in der Schweiz wäre, dann wäre es ja genau das gleiche. Oder geht dass nur wenn ich dort nen Zweitwohnsitz habe, so wie ich damals hatte? (könnte ich auch einrichten da Freunde dort) Wer weiss da genaueres?

ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten.

Gruss

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06.04.2010, 16:32 Uhr

zu: Schweizer FS in D fahren...

Hallo.
Zunächst einmal mein Beileid zu den beim Unfall entstandenen Verletzungen; für Deine Gesundheit wünsche ich Dir alles Gute.

Zur Sache:
Die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis richtet sich nach § 29 FeV.
Demnach sind hier ausländische (nicht-EU-) Führerscheine 6 Monate gültig und müssen dann umgeschrieben (§ 29 Abs. 1).
Diese Erlaubnis gilt aber § 29 Abs. 3 Nr. 3 nicht, wenn dem Inhaber der ausländischen FE die Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht entzogen oder von der Fahrerlaubnisbehörder versagt worden ist.


Genau dieser Fall liegt bei Dir vor: Dir wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen.
Somit bewirkt Dein Schweiter Führerschein keine Fahrerlaubnis in Deutschland; er ist hier sozusagen ungültig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf einen Radweg

Auf ein Verbot für Radfahrer