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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 11:53 Uhr

Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage, die ich so in den Foren nirgends finde und auch nicht schlau aus den Klassenerklärungen werde..

Und zwar werde ich heuer im Sommer 24, habe mit 16 bereits den A1 gemacht und würde jetzt gern den A machen, jedoch bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich den A unbeschränkt machen kann.

Und wenn nein, ich in einem Jahr mit dem A beschränkt ohne Zusatzprüfungen den A unbeschränkt erhalte. Beim durchlesen div. Beschreibungen steht, dass da ggf. eine Zusatzprüfung auf mich zukommt, die natürlich wieder mit Kosten verbunden wäre. Dann müsste ich quasi den Schein erst nächtes Jahr ein Monat vor meinem 25. Geburtstag machen??

Danke für eure Hilfe!

Grüße
Tom

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 11:57 Uhr

Nachtrag

Was mir noch einfällt, was ich noch wissen wollte.

Die alte A1 Prüfung bringt mir aber keine Vorteile wie z. B. weniger praktische oder theoretische Stunden machen zu müssen oder? Dafür liegts wohl zu weit zurück :-) das kann ich ja dann ggf. meinen Fahrlehrer auch noch fragen.

Will mich nur vorab hier informieren.. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.03.2010, 13:44 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

a unbeschränkt gibt es erst
-mit 25 oder
-2 jahren mit a beschränkt oder
-mit prüfung bei alter 25 aber noch keine 2 jahre a beschr.
sonderfahrten sind die hälfte, theo 6 grundstoff plus 4 klassenspez.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 14:17 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

Also entweder in Kauf nehmen dass ich 2 Jahre beschränkt fahren muss, wenn ich gleich den Schein mache, oder erst nächstes Jahr mit 25 machen und gleich unbeschränkt fahren können?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.03.2010, 18:46 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

jo.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
01.04.2010, 15:11 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

danke für die schnelle Antwort !

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Bremsbereit sein