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 _Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Die Fußgänger müssen warten
Sie müssen warten
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