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27.05.2010, 12:49 Uhr

Vollstreckungsabkommen Deutschland Schweiz

ich habe das problem eines bussgeldbescheids über 160 euro (einschliesslich Gebühren) aus der schweiz.
mir ist bekannt, dass 1999 (2002) der grenzvertrag auch über die vollstreckung von bussgeldern ein abkommen enthielt. jedoch wurde das die letzen jahre noch nicht angewendet.
ich bin mir nicht sicher, ob das abkommen zw. Deutschland und der Schweiz inzwischen bezüglich der vollstreckung angewendet wird.
wer kann dazu eine sicher auskunft geben oder mir sagen, wo ich diese erhalte.

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06.01.2011, 17:46 Uhr

zu: Vollstreckungsabkommen Deutschland Schweiz

Ich kann leider nur dazu einen Vorfall aus der Vergangenheit dazusteuern, der schon fast 20 Jahre alt ist.

Ich habe damals auch einen Bussgeldbescheid bekommen über ca. 135 DM wegen Überfahren einer roten Ampel. Der Bescheid kam von einem deutschen Verkehrsamt, soweit ich mich erinnere. Ich habe mir damals gesagt: "Ist die Schweiz, in Deutschland bekommen die mich nicht, also zahle ich nicht." Aber schon in den 90ern Jahren kam ein paar Monate später ein Schreiben der Kantonsverwaltung, mit dem ungefähren Wortlaut: Sie haben meine Daten, und wenn ich nicht zahlen will, dann drohen mir für die Zukunft in der Schweiz entsprechende Massnahmen, wenn ich noch mal was in der Schweiz zu tun haben sollte. Da ich nochmals später in die Schweiz einreisen wollte habe ich - beeindruckt von dem Schreiben - gezahlt, per EU-Ausslandsüberweisung.

Ich glaube das es heute im Zuge der unendlichen Datenspeicherung zu bösen Überraschungen kommen kann, wenn Du nochmal in der Schweiz bist. Wenn Du in der Schweiz irgendwann Kontakt mit irgendwelchen Behörden hast, könntest Du ein Problem bekommen. Schon deswegen würde ich zahlen. Wenn Du nie wieder in die Schweiz willst, dann kann man sich das überlegen. Bleibt noch die Frage ob das o.a. Abkommen greift, das weiss ich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten

An der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung