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sj000
09.06.2010, 14:47 Uhr
anzeige wegen überholen in der ortschaft
hallo, ich hatte es heute etwas eilig und vor mir ist eine frau gefahren ich
hab sie dann überholt ich weiß nicht genau wie schnell ich war vielleicht
so 65km/h. ich bin mit dem auto meines vaters gefahren bin auch noch in der probezeit! sie hat mich dann angezeigt ich wurde nicht geblitzt es war keine
polizei da oda so. wenn ich sag das ich nicht zu schnell gefahren bin steht doch aussage gegen aussage oda? kann ich meinen führerschein verlieren?
bitte helft mir!
carhol
09.06.2010, 15:20 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
woher weisst du das sie dich angezeigt hat? Hast du post bekommen ?
mfg
sj000
09.06.2010, 15:29 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
als ich nach hause kam hat mein vater mir gesagt dass er ein anruf bekommen hat und dass ich die anzeige in den nächsten tagen schriftlich bekomme!
ich glaube da ist auch eine durchgezogene linie bin mir nich sicher...
sj000
09.06.2010, 16:57 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
ich habe gerade noch einmal nachgechaut
die Linie ist nicht durchgezogen und es gibt auch kein Ãœberholverbot
eigentlich bin ich nur zu schnell gefahren und dafür gibt es keine weiteren Zeugen
was meint ihr dazu?
mfg
durbanZA
10.06.2010, 15:43 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
Kam es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer?
Wieso soll die andere Fahrerin Dich angezeigt haben? Allein, wenn man überholt wird, zeigt man doch den anderen Fahrer nicht an.
Hier wäre es wichtig zu wissen, was genau vorgeworfen wird.
Natürlich ist alles Beweisfrage.
Eine feste "Aussage-gegen-Aussage-Regel", nach der bei zwei gegensätzlichen Aussagen ein "patt" entsteht, gibt es nicht; der Richter kann frei entscheiden, wem er mehr glaubt.
sj000
10.06.2010, 17:59 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
sie musste weder ausweichen noch bremsen oder sonst was!
ich bin ganz normal an ihr vorbei gefahren, natürlich bin ich beim Überholen
schneller als 50km/h gefahren. ich weiß auch nicht woher sie unsere Telefonnummer hat. Sie hat bei uns angerufen und sagte, sie hat
mich angezeigt wegen gefährlichem Autofahren oder sowas.
sie hat doch keine chance es gibt keine beweise und so wird das verfahren eingestellt oder?
sj000
10.06.2010, 20:17 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
also wir kennen die frau nicht und es ist genau so passiert!
warum sollte ich um rat fragen und dann nur die halbe wahrheit erzählen!?
ergibt gar kein sinn, überleg doch mal...
und warum sollte ich mich in ein besseres licht stellen wollen?
ich weiß doch gar wer ihr seid!!!
sj000
10.06.2010, 20:54 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
ja ich bin noch in der probezeit
wenn sie mit der anzeige durchkommt, dann krieg ich auf jeden fall
probleme.
nur irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass da so ohne beweise was passieren kann. oder irre ich mich da?
carhol
10.06.2010, 22:42 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
da irrst du dich.
zeugenaussage reicht aus wenn der richter ihr glaubt.
mfg
durbanZA
11.06.2010, 00:28 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
Erstmal abwarten.
Hunde die bellen, beißen oft nicht.
Falls es doch zur Anzeige kommen sollte (was ich nicht glaube):
Man weiß natürlich nicht, was die Frau sich ausdenkt. Von einer geringfügigen Owi bis zum Straftatsvorwurf ist beim Überholverstößen alles denkbar.
Natürlich könnte die Frau auch behaupten, sie hätte Dich beim Morden beobachtet.
Was sie sich ausdenkt, können wir nicht beurteilen.
Wie bereits gesagt, ist der Richter frei ein der Beweiswürdigung.
Peg
11.06.2010, 08:06 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
Man muss nicht zwangsläufig alles merken, was den anderen Verkehrsteilnehmer durch das eigene Tun behindert oder gefährdet hat.
Was aber gleichzeitig nicht bedeutet, dass da nicht doch was war.
Grundsätzlich würde ich aber annehmen, dass niemand die Mühe eine Anzeige auf sich nimmt. wenn NICHTS Außergewöhnliches passiert wäre.
Ein Aspekt, den wahrscheinlich auch ein Richter einbeziehen wird, wenn es darum geht, die Glaubwürdigkeit der Beteidigten gegeneinander abzuwiegen.
Hast du dir schon einmal überlegt, dass die Frau aufgrund ihres Berufes die Möglichkeit haben könnte -allein durch das Kennzeichen- an andere, persönliche Daten des Halters zu kommen? Zum Beispiel als Polizeibeamtin, die zum Tatzeitpunkt nicht unbedingt im Dienst gewesen sein muss?
sj000
11.06.2010, 13:06 Uhr
zu: anzeige wegen überholen in der ortschaft
ja ich hab auch schon überlegt ob sie vielleicht polizistin ist,
denn sonst kann ich mir nicht erklären wie sie an unsere Telefonnummer
gekommen ist.
ich warte jetzt die anzeige ab wenn was schriftl. kommt dann werden wir uns an unseren anwalt wenden. danke für die antworten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?
An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden
Keinesfalls überholen
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
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