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Gracy
05.07.2010, 11:39 Uhr
Frage zu
Hallo zusammen,
bisher war ich der Meinung, dass "rechts überholen" einen Fahrspurwechsel mit sich führen muss, nun habe ich aber folgenden Artikel gelesen: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.ph
p und bin ein wenig verunsichert.
Erst vergangenen Freitag hatte ich wieder die Situation, dass ein notorischer auf-der-rechte-Spur-Fahrer auf der Autobahn unterwegs war.
Folgende Situation: nachdem ich auf der linken Spur einen LKW überholt habe bin ich unter Zuhilfenahme meines Blinkers wieder auf die rechte Spur gewechselt, danach kam eine langezogene Kurve und danach konnte ich einen auf der linke Spur fahrenden PKW sehen, der deutlich langsamer als ich unterwegs war. Ich blieb auf der rechten Spur und bin an ihm vorbei gefahren. Ist das auch unerlaubtes Rechtsüberholen? Wenn ja, was wäre in so einem Fall die richtige Vorgehensweise (außer die nächsten 231 km hinter dem PKW her zu fahren bis er von der Autobahn abfährt)?
carhol
05.07.2010, 12:18 Uhr
zu: Frage zu
>> ein notorischer auf-der-rechte-Spur-Fahrer auf der Autobahn <<
@kahleberger noch nicht da????
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxx
das war verbotenes rechts überholen.
auf die linke spur wechseln, ein- zweimal lichthupe betätigen, wenn keine reaktion erfolgt, wieder nach rechts wechseln und warten bis er von einem anderen auf die rechte seite "gejagt" (genötigt)wird.
mfg
Gracy
05.07.2010, 13:05 Uhr
zu: Frage zu
Hm, das hatte ich schon befürchtet ... in Zukunft weiss ich, dass es so nicht korrekt ist...
Btw, ich hatte mich da verschrieben: es war natürlich ein notorischer auf-der-linken-Spur-Fahrer, aber daher dass carhol es nicht bemerkt hat gehe ich davon aus, dass auch so klar war, was gemeint ist ;-)
Dann ist es also korrekt in so einem Fall ein- oder zweimal die Lichthupe zu benutzen? Links blinken müsste aber verboten sein, oder?
Naja, sind ja genug noch schnellere Fahrer unterwegs, da kommt sicher schnell jemand um es wie in deinem letzten Tip zu machen :-D
Dann noch eine erweiterte Frage:
Oft kommt es auf der (zweispurigen) Autobahn vor, dass sich auf der linken Spur lange Schlangen bilden und auf der rechten Spur nur alle paar hundert Meter ein LKW fährt. Ist es dann erlaubt auf die rechte Spur zu wechseln, ein paar Autos zu überholen und dann wieder auf die linke Spur einzufädeln, wenn man kurz hinter dem nächsten LKW ist? In dem Artikel steht:
"Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt."
Somit müsste dies auch regelwidriges Rechtsüberholen sein, richtig?
Leute die so was machen überholen so zwar ein paar Autos, dass sie durch das dauernde Spurenwechseln aber den Verkehr immer wieder ins Stocken bringen ist ihnen wohl nicht bewußt oder schlichtweg egal...
durbanZA
05.07.2010, 17:51 Uhr
zu: Frage zu
»Dann ist es also korrekt in so einem Fall ein- oder zweimal die Lichthupe zu benutzen? Links blinken müsste aber verboten sein, oder?«
So ist es. Gem. § 5 Abs. 5 StVO darf die Überholabsicht außerorts durch kurze Zeichen mit Hupe oder Lichthupe angekündigt werden; der Blinker bleibt aber der Fahrtrichtungsanzeiger und darf in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden.
»Dann noch eine erweiterte Frage: ... «
Das Vetrhalten, das Du beschreibst, ist tatsächlich verbotenes Rechtsüberholen.
In meinen Augen sind das eigentliche Problem aber nicht die, die durch die Spurwechsel den Verkehrs ins Stocken bringen.
Das Problem ist, dass in so einer Situation der vorhandene Raum einfach nicht effizient genutzt wird.
Eigentlich dürfte es sich ja gar nicht ergeben, dass auf der linken Spur sich eine Schlange bildet, während auf der rechten Spur so viel Platz ist, dass man mehrere Fahrzeuge recht überholen kann.
An sich ist die beste Methode, hinter dem LKW nach rechts zu wechseln, und dann dort mit der linken Spur mitzuschwimmen, ohne zu überholen, bis man auf den nächsten LKW "aufläuft", um dann zum überholen wieder auszuscheren.
mfG
Durban
carhol
05.07.2010, 21:25 Uhr
zu: Frage zu
der carhol hat es schon bemerkt.
aber solche steilvorlagen sind was für "abstauber" kahleberger.
mfg
Gracy
06.07.2010, 09:36 Uhr
zu: Frage zu
Danke schon mal für die Antworten, so langsam macht sich wieder Klarheit breit.
@durbanZA: manchmal mache ich es so, wenn der nächste LKW auf der rechten Spur wirklich erst viel weiter vorne kommt, aber im Normalfall bleibe ich einfach auf der linken Spur. Und spar mir so das zurück-auf-die-linke-Spur-drängeln, denn so viel Abstand wie da meistens gehalten wird, ist es oft gar nicht so leicht wieder rüber zu kommen, ohne gleich eine Lichthupe, wildes Blinken oder ein kleines Hupkonzert in F-Dur aufgebrummt zu bekommen.
@Kahleberger: ist es erlaubt Fotos mit einem Fotoapparat zu machen, während man am Steuer sitzt? Dann kann ich auch mal eines machen, wenn ich gerade mal wieder in der Schlange fahre, damit man auch mal die vorbildlich sicherheitsabstandhaltenden Mitfahrer sieht...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?
Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Rechtsabbieger müssen warten
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
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