Lascolinho
27.07.2010, 21:16 Uhr
Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft
Hallo!
Ich wurde vor einiger Zeit geblitzt mit zuwenig Abstand.
Der Bußgeldbescheid kam sehr spät und mit falschen Beweisbilder ( hab damals schon ins Forum geschrieben: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19821&a
mp;forum=5 )
Daraufhin habe ich Einspruch wegen der falschen Bilder eingelegt und es kam ein neuer Bescheid mit den richtigen Bildern.
Inzwischen waren aber die 3 Monate der Verjährung überschritten.
Also habe ich dies auch erneut wieder geschrieben.
Dieser Einspruch wurde jetzt( erneut 2 Monate später) ohne Begründung abgelehnt und mir wurde geschrieben, dass der Fall jetzt
an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
Was bedeutet das für mich ?
Kann sich die Sache noch so für mich klären oder muss ich jetzt zu einer Gerichtsverhandlung?
Kommen da noch mehr Kosten auf mich zu ?
Danke im Voraus
Gruß
Thomas
Peg
28.07.2010, 21:19 Uhr
zu: Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft
Meine Idee dazu: Wende dich an
www.verkehrsportal.de
Da tummeln sich viele, die in der Sparte auch beruflich zuhause sind und dir gerne und kompetent mit ihrem Wissen im Forum zur Seite stehen.
Ãœbrigens kostenfrei - nur registrieren musst du dich (wie hier auch ;o) ).
Alles Gute
to
30.07.2010, 12:36 Uhr
zu: Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft
Du hast einen Verkehrsverstoß begangen, aber Einspruch eingelegt, weil ein Sachbearbeiter die falschen Bilder in den Umschlag getan hat.
Wenn der Übeltäter korrekt ermittelt worden ist, wird die Verjährung unterbrochen.
Ein Grund zur Einstellung des Verfahrens ist die Verwechselung der Bilder jedenfalls nicht.
Somit läuft die Mühle weiter....