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04.08.2010, 22:16 Uhr

Führerscheinerwerb für EU-Bürger, die in eine Schule in D besuchen

Dieser website entnehme ich, dass EU-Bürger, die in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen, auch in D einen Führerschein machen/erwerben können, auch wenn sie nicht in D gemeldet sind.

Frage: Gilt das auch für Auszubildende, die auf Grund ihrer Berufsausbildung
in D ja auch eine Berufsschule besuchen ? Im Gesetzestext wird der Begriff "Schule" nicht näher definiert.

M.E. würde es auch dem Sinn einer derartigen Regelung widersprechen, wenn
man Berufsausbildungsverhältnisse nicht einbeziehen würde (?).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

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Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

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