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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
14.08.2010, 15:32 Uhr

Anhänger Klasse B

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgende Frage:
Meine Eltern haben sich ein neues Auto gekauft. Bisher hatte ich das Glück dass das Leergewicht unseres Autos höher war als das zul. Gesemtgewicht unseres Anhängers.
Jetzt habe ich folgende Frage:
Wenn der Hänger 1400kg zul. Gesamtgewicht hat und das Auto 1000kg Leergewicht hat. Darf ich den Hänger fahren wenn ich ihn nur bis 1000kg belade?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
14.08.2010, 19:07 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Der TE fragt nach einer Kombination, bei der das Zugfahrzeug eine Leermasse von 1.ooo kg hat.
Steht doch da. ;o)

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.08.2010, 02:13 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Die Kombination darfst du mit Klasse B nicht fahren, da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Das gilt auch, wenn du den Anhänger nur bis 1000 kg belädst oder den Anhänger gar nicht belädst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
28.11.2010, 12:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Einen Anhäger im Rahmen der Klasse B bezieht sich auf 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger von 750 kg.Die andere Zusammenstellung be-
zieht sich auf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs,dass in diesem
Fall nicht überschritten werden darf. Das wäre die noch zulässige Variante
auch mit mehr als 3 Achsen im Rahmen der Klasse B.Bei 1000 kg Leergewicht
des Zugfahrzeugs darf der Anhänger ungebremst auch nur 1000 kg betragen.
Die Anzahl der Achsen spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle mehr.

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