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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.08.2010, 20:48 Uhr

Feinstaubplakette

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Mein Auto hat Euro 5 und eine grüne Plakette. Da ich nicht in einer Umweltzone wohne und meine Windschutzscheibe nur sehr ungern beklebe, führe ich die Feinstaubplakette im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren mit.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich jetzt mal in eine Umweltzone komme, muss ich die Plakette dann auf die Windschutzscheibe kleben oder reicht es, wenn ich sie rechts vorne aufs Armaturenbrett lege?

Danke.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2010, 13:39 Uhr

zu: Feinstaubplakette

§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV:

"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen