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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Defelia
29.09.2010, 14:05 Uhr

Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Hallo,
Bin ich gesetzlich verpflichtet meinen deutschen EU Fuehrerschein in Italien umschreiben oder anerkennen zu lassen?
Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.

Danke fuer eine Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.09.2010, 22:51 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 00:27 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Ich finde das "Nein" etwas zu pauschal. Grundsätzlich werden EU-Führerscheine zwar gegenseitig anerkannt, aber nationale Besonderheiten kann es dennoch geben. Wenn der ordentliche Wohnsitz in Italien ist und dort beispielsweise eine zeitliche Befristung existieren sollte (wie in Spanien), dann ist spätestens am Ende dieser Frist eine Verlängerung und damit verbunden ein Umtausch notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.09.2010, 08:39 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

>> Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.<<

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 15:04 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

»Nimmt man seinen ordentlichen Wohnsitz in ...«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge