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03.11.2010, 15:04 Uhr

Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Habe heute Morgen eine rote Ampel überfahren.
Bin mir sicher dass dort eine Kamera war. Wurde aber nicht geblitzt.
Kann es sein dass die Kamera sogar aus war oder generell für andere Zwecke benutzt wird (es war in Frankfurt am Main)?
Habe ich mit Konsequenzen zu rechnen (z.B. Aufbauseminar)?

Musste bereits ein Aufbauseminar machen um den Führerschein nach bestandener MPU wieder zu erhalten.
Daher auch die Frage, darf man überhaupt an mehreren Aufbauseminaren teilnehmen?

Habe seit dem Wiedererhalt meiner Fahrerlaubnis auch schon einen B-Verstoß begangen.
Jedenfalls wurde mir hier gesagt dass es einer sei, es handelte sich um falsches Parken und eine fehlende Umweltplakette, musste etwa 70€ zahlen.
Wurde auch schon geblitzt aber hat nur 15€ gekostet und gab keinen Eintrag im Verkehrszentralregister.

Kann es noch schlimmer kommen als dass ich wieder an einem Aufbauseminar teilnehmen muss?

Bin total am Ende, nicht nur weil ich heute schon die verschiedensten Dinge dazu gehört habe (passiert nichts; kostet "nur" Geld; man muss den Führerschein neu machen; usw.) und würde mich daher über eine Aufklärung sehr freuen.

Danke im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
03.11.2010, 16:34 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

ob du geblitzt wurdest oder nicht kann wahrscheinlich niemand so richtig sagen.

Solltest du aber geblitzt worden sein, wird die Probezeit auf jeden Fall verlängert, weil das Überfahren einer roten Ampel - egal ob - unter 1 Sekunde oder nicht, Punkte gibt und ein A-Verstoß ist.

Hoff mal das Beste und mach dich nicht verrückt, ich mach mich's auch net und überfahre halt keine roten Ampel, hab noch einen onat Probezeit, udn ich wünsch Dir, dass alles gut verläuft.

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03.11.2010, 16:39 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Hallo.

Sehe ich das richtig:
Dir wurde Deine Fahrerlaubnis in der Probezeit entzogen. Die Erteilung einer neuen FE gab es nur nach bestandener MPU und einem Aufbauseminar. Die wurde eine neue FE erteilt mit neuem Erteilungsdatum. Du befindest Dich in der Restprobezeit.
Soweit korrekt?

Dann solltest Du ab jetzt sehr vorsichtig sein. Denn in Deinem Fall wird nun jeder weitere A- oder B- Verstoß innerhalb der Probezeit zur erneuten MPU und evtl. Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Zu Deinem konkretren Fall:
Sofern Du nicht geblitzt wurdest, wird da nichts kommen, es sei denn, Du hast den Blitz lediglich nicht bemerkt. Wie sah die Kamera denn aus?

Weswegen wurde Dir die FE entzogen?

mfG
Durban :)

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03.11.2010, 17:19 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Ich würde sagen ich bin mir absolut sicher dass ich nicht geblitzt wurde. Die Kamera war weiß und sah ungefähr aus wie eine von folgenden:
http://images.derstandard.at/t/12/20080529/kameras
300.jpg


Richtig, ich befinde mich in meiner verlängerten Restprobezeit wenn ich nicht irre.
Führerschein wurde vor Jahren wegen Drogen entzogen. Ich saß nicht mal am Steuer aber das war denen egal. Lebe bereits seit Jahren abstinent aber dass ich mir absolut nichts mehr leisten kann ist mir klar.

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04.11.2010, 14:26 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Anhand des Bildes gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen Rotlichtblitzer, sondern um eine Einrichtung zur Messung des Verkehrsstroms o.ä. gehandelt hat. Rotlichblitzer sehen anders aus.

Der Konsum von harten Drogen oder der regelmäßige Konsum von weichen Drogen führen zur Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr, daher ist für die Fahrerlaubnisbehörde in Deinem Fall nicht relevant gewesen, ob Du berauscht gefahren bist. Aber na ja, die Sache ist ja abgehakt.

Wie gesagt, innerhalb der Restprobezeit heißt es nun "Füße stillhalten", denn für Dich gelten verschärfte Regeln: Jeder weitere A- oder B- Verstoß führt zu einer erneuten MPU.

mfG
Durban :)

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04.11.2010, 18:56 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Hab mir die Kamera heute nochmal angesehen. Komisch, heute sah sie ganz anders aus (gestern hatte ich sie auch nur im Rückspiegel gesehen). Klein, rund und schwarz, eher wie eine Webcam. Außerdem hatte sie einen rot leuchtenden Punkt am unteren Ende.
Ich bin mir wie gesagt sicher dass ich nicht geblitzt wurde, bin ich daher auf der sicheren Seite? Wenn ihr mir das noch einmal bestätigen könntet würde ich den Thread dann als erledigt markieren.

Auf jeden Fall danke für die Info mit weiteren Verstößen. Werde nicht mehr fahren und mein Auto verkaufen. Habe noch zwei Jahre Probezeit, da kann zu viel schiefgehen.

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05.11.2010, 11:46 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Tja, ob das mit dem Verkauf die richtige Entscheidung ist, musst Du selbst wissen. Die Alternative wäre natürlich "vernünftig fahren", aber zugegebenermaßen: Blöde Zufälle gibt es immer.

Rechtsgrundlage für diese MPU wäre übrigens § 2a Abs. 5 StVG:
»... Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.«

Definitiv wird Dir hier keiner Entwarnung geben können. Schließlich wäre auch denkbar, dass Du einen Blitz übersehen hast.
"Webcam mit rotem Punkt" hört sich nicht unbedingt nach Rotlichtblitzer an. Wenn Du von dem Gerät ein Foto machen und hier hochladen würdest, könnte man Dir definitiv sagen, ob das Gerät ein Rotlichtblitzer war. Deiner Beschreibung nach tendiere ich jedoch zu "nein".

mfG
Durban

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05.11.2010, 17:09 Uhr

zu: Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Angenommen es gab tatsächlich keinen Blitz, gibt es denn Kameras die an roten Ampeln "blitzen ohne zu blitzen"?
Die also Bilder von Fahrzeugen speichern, die rote Ampeln überfahren, ohne dass dabei ein Blitz ausgelöst wird?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Ãœberbreite

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist