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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ÃŸom6a
15.12.2010, 02:33 Uhr

Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

Hallo,
also ich bin heute an einer kreuzung über gelb (rot) gefahren und links abgebogen und von recht muss wohl ein Polizei auto kommen sein. ich bin die straße hochgefahren und links abgebogen und hab dann auf ein gelände angehalten und musste mich uebergeben hab bis dahin die polizisten nicht gesehen doch sie haben dann hinter mir geparkt und gefragt was los sei weil ich mich übergeben habe. und meinten das ich sogor über rot gefahren sein dies habe ich verneint und meinte das es gelb war sie haben mich gefragt ob ich bereit sei an alkohol test zumachen da meinte ich ja und dann haben sie mein führerschein und personalausweiß überprüft. als die wieder raus kamen haben die mir meine sachen wieder gegeben und meinten wenn ich nachhause fahre vorsichtig und ich sollte auf den verkehr achten musste nichtmal mehr den alkohol test machen. meine frage ist jetzt muss ich mit was rechnen wegen der ampel oder hätten die mir dafür was geben müssen bußgeld oder sonnst was odern auch sagen das deswegen noch was kommt ?!

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15.12.2010, 18:50 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

Wenn zwei Polizisten sagen, dass sie den Rotlichtverstoß gesehen haben, ist das Beweis genug.
Mehr an Beweis haben wohl die meisten Rotlichtverstöße nicht aufzuweisen.
Denn mit Rotlichtblitzern versehene Ampel gibt es verflixt wenige.

Wenn du nach drei Monaten ( 10 Tagen für den Postweg) noch keinen Schrieb bzgl. dieses Vorfalles bekommen hast, glaube ich dir, dass der Drops gelutscht ist. Vorher nicht.
Auf jeden Fall wünsche ich dir -im Bezug auf dein Magenproblem- eine gute Besserung. Und ansonsten: Viel Glück.

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16.12.2010, 07:28 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

*und von rechts muss wohl ein Polizei auto gekommen sein*

"vermutlich", bedeutet das für mich.
Bei uns stehen Streifenwagen gern "versteckt" und beobachten das Kreuzungsgeschehen um Rotlichtsündern aufzulauern.
Wenn sie dann "plötzlich" da sind, ist nicht immer nachzuvollziehen, woher sie denn kamen.
Ging mir mal nicht anders. ;o)

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16.12.2010, 11:09 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

@kahleberger
schalt die heizung höher damit das gehirn auftaut.

>> Wenn sie direkt hinter ihm gefahren/gestanden wären, dann ja.
Sonst könnte ja jeder Polizist sowas behaupten und bekäme immer Recht.<<

man kann also weder von rechts voch links sehen ob die andere ampel rot hat?
dann solltest du dir mal eine kreuzung aus den verschiedenen richtungen ansehen.

mfg

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16.12.2010, 18:47 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

Mal ganz davon abgesehen, dass ich den Kopf der/des TE noch lange nicht aus der Schlinge sehe (schließlich haben die Beamten die Personalien geprüft bzw aufnehmen können) ist es kein Indiz für Straffreiheit, wenn vom Beamten nichts schriftlich übergeben wurde.
Das käme dann per Post:
Ein einfacher Rotlichtverstoß (Rotlicht, bis zu einer Sekunde Dauer) zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bewertet.
Für den Probezeitler kommt das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung dazu.

Übrigens, @Kahleberger: nehmen wir einmal an, der Streifenwagen stand tatsächlich n der Ampel als Geradeausfahrer, an der der TE (für die Beamten von links kommend) links abbog. Dann wäre das "Gelblicht" für die Beamten durchaus ein Hinweis, dass die Ampel der/des TE rot gezeigt haben muss.
Dass sie dem Fahrzeug um die nächste Abbiegung und dann noch weiter folgten, kann durchaus schon wegen der Ahndung geschehen sein.
Denn die Kontaktaufnahme durch die Polizisten fand schließlich auf dem Gelände statt, das der/die TE zum "Übergeben" aufgesucht hat.

Das "komische Verhalten", wie du es nett umschrieben hast, zeigte sich erst, nachdem der Wagen zum Stillstand kam. Wäre also kein Grund für die Beamten gewesen, schon vorher die Verfolgung aufgenommen zu haben.

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17.12.2010, 22:49 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

Bevor ihr euch hier in sinnfreie Diskussionen verliert, konzentiert euch doch mal auf die eigentliche Frage: wie wahrscheinlich ist es, dass zwei Polizeibeamte für einen (eventuellen) Verstoß einen Bußgeldbescheid verschicken und dem Betroffenden vor Ort kein Wort dazu sagen, obwohl sie dazu die Chance gehabt hätten? Ziemlich gering, würde ich sagen.

Wenn sie wirklich vorgehabt hätten, das auszuwerten, hätten sie dazu 100%ig was gesagt. Stattdessen "Vorsichtig nach Hause fahren und auf den Verkehr achten", bedeutet nach meinem Verständnis, dass da sehr wahrscheinlich nichts kommen wird.

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18.12.2010, 19:05 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

**wie wahrscheinlich ist es, dass zwei Polizeibeamte für einen (eventuellen) Verstoß einen Bußgeldbescheid verschicken und dem Betroffenden vor Ort kein Wort dazu sagen**

Natürlich haben die Beamten was gesagt:
»und meinten das ich sogor über rot gefahren sein dies habe ich verneint ...«
Es ist Aufgabe der Beamten, Verstöße zu bemerken und weiterzuleiten.
Nicht, sich auf Diskussionen einzulassen.
Wenn der Beschuldigte meint unschuldig zu sein, steht es ihm frei, Widerspruch einzulegen.
Dazu kommt ja dann schließlich der Anhörungsbogen ins Haus geflattert.Entscheiden werden dann Andere .....

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19.12.2010, 19:32 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

Natürlich; darum geht es ja auch nicht, das ist schon drei Schritte zu weit. Wenn ein Polizist mich wegen eines RLV anhält, erwarte ich schon von ihm einen Kommentar in der Richtung: "Wir werden dafür eine Anzeige schreiben, in 4-6 Wochen gibt es dann Post von der Bußgeldstelle (...)", erstrecht wenn das noch größere Konsequenzen haben würde, schließlich ist der Fahrer noch in der Probezeit! Stattdessen "Fahren Sie vorsichtig nach Hause und achten Sie auf den Verkehr." hört sich mehr danach an, dass sie das wohl nicht auswerten werden, auch, weil es offenbar kein eindeutiger RLV war.

Wenn natürlich trotzdem etwas kommen sollte, haben die Polizisten damit nichts mehr zu tun, damit hast du natürlich recht.

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20.12.2010, 12:10 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren. PROBEZEIT !!

"Fahren Sie vorsichtig nach Hause und achten Sie auf den Verkehr."

Kann aber auch daran liegen, dass die Beamten durchaus merkten, dass der TE gesundheitlich nicht in bester Verfassung war und deshalb besondere Sorgfalt bei der Weiterfahrt walten lassen sollte.
Denn für eine Untersagung der Weiterfahrt reichen weder ein Rotlichtvergehen, noch ein Übergeben - sofern darin kein Hinweis auf den Konsum von Rauschmitteln gegeben ist.

Ich denke, dass da einfach nur die Zeit zeigen wird, ob die Beamten den Vorwurf der Rotlichtmissachtung weiterleiten (weitergeleitet haben).
NOCH ist (wie bereits oa) der Drops nicht gelutscht.
Und die nächsten 3 Monate intensiv zu sparen, ist bestimmt keine schlechte Idee. Zur Not finden sich sicherlich noch andere Gelegenheiten das Geld unter die Leute zu bringen, als für ein Knöllchen und ein Aufbauseminar. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

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