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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oddy
19.01.2011, 21:15 Uhr

21 km/h zu schnell in der Probezeit

Hallo,meine Tochter ist nach eindreiviertel Jahren mit meinem Fahrzeug zum ersten mal geblitzt worden!Nun droht ihr ja ein Aufbaukurs und eine Probezeizverlängerung. Wenn ich nun im Anhörungsbogen angebe,dass ich mein Fahrzeug meiner Frau überlassen habe, und sie unterschreibt,dass sie "mit dem Fahrzeug unterwegs war" und das klappt obwohl das Bild meiner Tochter gestochen scharf ist,dann wäre es ja schön!
Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.01.2011, 14:13 Uhr

zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit

»Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?«

Deine Tochter könnte lernen, dass man für eigene Fehler selbst einstehen muss und Mama und Papa nicht aus jedem Schlamassel helfen können (oder wollen).
Also echt tragisch .... :o(

Ich bin selbst Mutter. Und ich habe meinen Sohn dorthin erzogen, dass er über die Konsequenzen seines Tuns nachdenkt, bevor er es angeht.
Erziehen bedeutet mE weit mehr, als den Kindern immer gefallen zu müssen.
Denke mal darüber nach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2011, 19:17 Uhr

zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit

Wenn Du als Fahrzeughalter wider besseren Wissens jemanden anderen als Fahrer angibst, kann das den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, erfüllen. Das wäre dann also eine ganz andere Schublade als die bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Für den Straftatbestand ist es egal, ob man nun schreibt "X ist gefahren" oder "ich habe X das Fahrzeug überlassen", das Gesetz hält sich da nicht an Wortklaubereien auf.

Ob man dieses Risiko auf sich nehmen will, muss jeder selbst wissen. Die tatsächliche Einleitung eines Strafverfahrens mag nicht die Regel sein, aber sie kommt vor.

Nicht strafbar ist es dagegen, wenn jemand anderes fälschlicherweise sich selbst der Tat bezichtigt.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt