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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bmw520i
20.03.2011, 21:41 Uhr

bitte um antwort!!

hallo freunde,
bin 23 und komme aus hannover.. hab mein führerschein seit über 2 jahre.
ich musste schon einmal zur nachschulung weil ich geblizt wurde und meine probezeit wurde auf 4 jahre erhöht..gestern abend war ich an einer kreuzung in der stadt wollte links abbiegen..hatte auf die fußgänger einen blick geworfen und da war niemand und bin bisschen zu schnell reingefahren in die kurve wo ich dann links abgebogen bin ist mir ca, nach 5-6 meter einer vor gesprungen und wollte die straße überqueren ich hab abgebremst und bin dann davon gekommen. eine minute später wurde ich angehalten von der polizei,erst alkohol test 0,0 promille..und dann meinten die halt das ich den fast auf der motorhaube hatte und das sie eine strafanzeige machen würden.. ich weiss nicht was ich machen soll habe denen gesagt das ich mich schriftlich äussern will. . ich habe angst das mein führerschein entzogen wird, einen rechtschutz hatte ich mir leider auch noch nicht gemacht :(( was könnte nun passieren? kennt sich da jemand aus??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.03.2011, 17:50 Uhr

zu: bitte um antwort!!

Wenn die Beamten meinen, du hättest den Fußgänger fast auf der Motorhaube gehabt, würde der Vorwurf auf Gefährdung lauten.
Der Text dazu (Nr. 40):
Beim Abbiegen - hier auf einen Fußgänger keine Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet. Macht 70 Euro für die Staatskasse, 23,50 € für die Bearbeitung, 2 Flenspunkte und (in deinem Fall) eine "Einladung" zum verkehrspsychologischen Gespräch.

Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?s=35

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2011, 19:52 Uhr

zu: bitte um antwort!!

Grundsätzliche Zustimmung zu Peg.

Was mich diesbezüglich jedoch verunsichert ist die Aussage, die Polizisten wollten eine Strafanzeige erstellen.
Das klingt mir mehr nach einem Straftatsvorwurf des § 315c StGB, in der Form des Abs. 1 Nr. 2 -d-.
Das wäre schon ein ganz anderes Kaliber, ohne, dass ich unnötige Angst auslösen möchte.

Im Moment kann man nicht viel mehr machen als abwarten, was konkret vorgeworfen werden wird. Sollte irgendetwas kommen, in dem das Wort "Beschuldigter" vorkommt, sollte man sich überlegen, einen Anwalt zu Hilfe zu ziehen, denn dann geht es um den Vorwurf einer Straftat.

Sollte man als "Betroffener" vernommen werden, so geht man (nur) von einer Verkehrsordnungswidrigkeit aus, mit den von Peg genannten Folgen.
In diesem Falle würde ich abwägen, was mir die Sache wert ist.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden