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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.03.2011, 20:17 Uhr

BE Theorie

Hey, ich hab schon das Forum durchsucht aber nichts gefunden:
Ich habe vor 2 Jahren den Führerschein der Klassen A und B gemacht. Nun wollte ich die Führerscheinklasse BE machen da ich mit dem neuen Auto unseren Anhänger nicht mehr fahren darf.
Nun wollte ich wissen ob ich dazu nur eine praktische Ausbildung (kein Problem da viel Erfahrung) oder auch nochmal eine Theoretische Ausbildung bräuchte?

Grüße
Solek

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.03.2011, 07:23 Uhr

zu: BE Theorie

BE hat nur eine praktische Ausbildung und eine pP.
Siehe:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrer
scheinklassen.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.03.2011, 13:20 Uhr

zu: BE Theorie

Sher gut, dankeschön!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Kleinkrafträdern

Mit Mofas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen