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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alica
18.04.2011, 11:54 Uhr

Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Hallo ihr Lieben,
hatte heut morgen einen ganz ganz leichten Auffahrunfall. Typ vor mir Vollbremsung (da Taxi vor ihm Vollbremsung), ich trotz Abstand REIN. Zu schnell gefahren konnte direkt ausgeschlossen werden, da absolut Stop and Go und ich (trotz 50km/h erlaubt) nicht mal 40 gefahren bin.

Polizei kam, alles aufgenommen. Nichts passiert, also keine Verletzen, an seinem Auto weniger Schaden als an meinem (hat auch selbst gesagt dass viele der Beulen schon vorher waren). Ich Kratzer und alles. Und verbeultes Kennzeichen.
Nun meine Frage - ich bin noch in der Probezeit (2007 Führerschein gemacht, wegen zu schnell fahren, Tel. am Steuer etc. --> Probezeit verlängert) --> AUFBAUSEMINAR. Danach wegen zu schnell fahren nochmal Punkt, dann wurde mir die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen --> hab ich gemacht.
Nun noch Probezeit bis Juni 2011...

Krieg ich duch den Unfall Punkte oder so? :S hoffe ihr könnt mir helfen

vielen danke...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.04.2011, 12:01 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Das gehört jetzt vielleicht nicht ganz hierher, aber ich erlaube mir mal, Dir den etwas zu dem weit verbreiteten Irrtum, dass 50km/h "gefahren" werden dürfen, näher zu bringen.
Die 50 km/h (Beispiel) ist die "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" unter Abwägung vieler Faktoren wie zum Beispiel Wetter, Straßenzustand, Fahrzeugaufkommen und so weiter.
Und ein Stop-and-Go Fahren mit 40 oder gar 50 km/h kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alica
18.04.2011, 13:08 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

wie gesagt, nicht mal 40. wahrschl warens 20 oder so, das kann ich im nachhinein nicht sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
26.04.2011, 09:00 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

stop and go? so 20 oder 30? Schrittgeschwindigkeit sind ja nur ca. 7 km/h. Leicht anfahren und anhalten nach 3 - 4 Metern bringen keine 20...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.04.2011, 11:22 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Was sagte denn die Polizei zu der Angelegenheit?
Dass der Fehler bei dir lag, sei es nun wg. nicht angepasster Geschwindigkeit, oder mangelndem Abstand, oder was weiß ich ... ist ja mal sonnenklar.

Sicher kann man die Folgen nicht aus der Kristallkugel erlesen.
Aber hier gibt es schon einmal einen kleinen Überblick der Möglichkeiten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=19080

Wobei ich kurz bemerke, dass es sich bei den Antwortenden um Menschen handelt, die im Alltag beruflich mit der Situation umgehen (müssen). ;o)

Solange es bei der Zahlung von 35€ belassen wird (das sollte dir eigentlich schon bekannt sein), kommen auf dich keine Probezeit relevanten Folgen zu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist