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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Terex
15.07.2011, 20:50 Uhr

Unfall in verlängerter Probezeit

Hallo,

ich hatte während der Probezeit einen Unfall im alkoholisierten Zustand; danach ca. ein Jahr Führerscheinentzug und besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger. Nun hatte ich jetzt einen Unfall in der verlängerten Probezeit (Vorfahrt missachtet), bei dem der andere leicht verletzt wurde (fahrlässige Körperverletzung von mir). Die Staatsanwaltschaft wird das ganze höchstwahrscheinlich nicht verfolgen und der Geschädigte auch keinen Strafantrag stellen.
Wie sieht es da jetzt mit meinem Führerschein aus? Soweit ich den entsprechenden Texten entnehmen kann, müsste ich eine nicht verpflichtende Aufforderung erhalten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Und falls ich einen weiteren Verstoß dieser Art in der restlichen Probezeit begehen sollte, würde mir der Führerschein entzogen.
Stimmt das soweit? Macht es hier einen Unterschied, ob das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird? Und verlängert sich meine Probezeit dadurch jetzt ein weiteres mal?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
15.07.2011, 22:29 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

>>Stimmt das soweit? Macht es hier einen Unterschied, ob das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird? Und verlängert sich meine Probezeit dadurch jetzt ein weiteres mal?<<

Es macht nur hinsichtlich der Strafzumessung einen Unterschied --> Fahrlässige Körperverletzung. Es läuft dann seinen normalen Gang also Empfehlung an der Teilnahme einer Verkehrspsychologischen Beratung.

Deine Probezeit verlängert sich nicht nochmal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.07.2011, 23:49 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Hallo!

Da Dir in der Probezeit bereits die Fahrerlaubnis entzogen war, gelten die normalen Probezeitregeln für Dich nicht, sondern ein "verschärfter Modus".

Wenn Du innerhalb der Probezeit einen weiteren A- Verstoß begehst (die Vorfahrtsverletzung wäre so einer), so wird die Fsst, sobald sie davon erfährt, eine MPU anordnen und Dir dafür eine Frist setzen.
Bringst Du innerhalb dieser Frist kein positives MPU- Gutachten bei, wird die Fahrerlaubnis bis auf weiteres entzogen.

Ob das Verfahren wegen der KV eingestellt wird oder nicht ist insofern egal, dass bei Einstellung in der Regel die Ordnungswidrigkeit (Vorfahrtsmissachtung) dennoch geahndet wird.

Im Partnerforum www.verkehrsportal.de kannst Du Dir noch eine zweite Meinung einholen.

MfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen