Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
09.10.2011, 00:23 Uhr

Aufbauseminar - auch Sonntags?

Hallo Leute, vor kurzem ist nun mein Bußgeldbescheid mit 1 Punkt wegen zu schnellen Fahren Rechtskräftig geworden... also werde ich vermutlich in den nächsten Monaten Post bekommen und zum Aufbauseminar gebeten werden.

Wie sieht das genau aus?
Gibt es da feste Termine?

Ich Arbeite Vollzeit und werde vermutlich nicht immer frei bekommen von meinem Arbeitgeber, am besten wäre es Sonntags.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.10.2011, 01:21 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Ich denke, dass auch das Aufbauseminar unter die Entscheidung des Landgerichtes Ellwangen fällt, die hier vom FL-Verband BW genannt ist:

»Das Erteilen von theoretischem oder praktischem
Fahrunterricht verstößt gegen das "Gesetz zum Schutz der Ruhe an Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz)". Dieses Gesetz gilt für Angestellte und Inhaber gleichermaßen.
Die (weitverbreitete) Meinung, dass nur Angestellte sonntags nicht schulen dürfen ist deshalb falsch!«



Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/13-FAQ/Faq-0019
.htm


Das wird also nichts mit dem Sonntag, @Chris835. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
09.10.2011, 01:52 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Hm das ist schlecht... da ich auch immer an Unterschiedlichen Tagen frei habe und mein Arbeitgeber kaum mit sich reden lässt.
Naja muss ich wohl zusehen das ich das mit meinem Arbeitgeber kläre...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.10.2011, 11:30 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

»Gibt es da feste Termine? «

Die Termine legt die Fahrschule fest, die den Kurs abhält.
Da FLs in der Regel als Familienväter oder -mütter eh sehr wenig Zeit für Partner, Kinder und Freunde haben, werden sie sich in der Regel wohl nen Deuvel antun, für solche Kurse den "heiligen Sonntag" zu opfern.

Du stehst vor einem Problem, das nicht nur du hast.
Hier in NRW ist der Anteil derer, die im Schichtarbeit tätig sind, wahrscheinlich durch Bergbau und Industrie, noch höher als im Rest der BRD.
Und trotzdem sieht der Gesetzgeber keine Sonderregelungen vor:

»Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen«

In erster Linie werden wohl Schichttausch, oder Urlaubstage für den Arbeitnehmer nötig werden.
Erst wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein können, sollte deine Frage viel mehr heißen:
Gibt es gesetzliche Entscheidungen, wonach dem Arbeitnehmer (durch den Arbeitgeber) ein Besuch des Kurses ermöglicht werden muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.10.2011, 19:06 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Chris, wäre evtl. ein Einzelseminar im Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten?
Dann solltest du dir mal diesen Link anschauen:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_02b.php

Ein kleiner Ausschnitt:
»Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.«

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.10.2011, 08:26 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Damit du mal einen kleinen Vergleich bekommst, was die Sache als Gruppen- oder Einzelseminar kostet, stelle ich dir hier mal einen Link herein:
http://www.family-fahrschule-ffo.de/ASF.htm
Bitte verstehe den wirklich nur zur Preisinfo und nicht zur Werbung (ich kenne die FS gar nicht!)
Aber der verdeutlicht eben auch, dass aus 4x 135 Minuten nur noch 4x 60 werden, wenn ein Einzelseminar gebucht wird.

Vielleicht fragst du dich mal bei der FLs durch.
Schließlich bleibt denen auch mehr in der eigenen Tasche, wenn sie mal ne Doppelstunde weniger am Tag machen und die Zeit statt dessen mit dir im Einzelseminar verbringen.
Eine Liste der Fahrschulen, die ASF anbieten, bekommst du mit der Aufforderung, ein solches zu besuchen.

Dann geht es ums "Rundfragen" (das würde ich auf jeden Fall pers. -wenigstens aber am Telefon- mit dem FL klären, um nicht an der evtl. unwissenden Bürodame hängen zu bleiben!) und Antrag stellen.
Vielleicht bringst du mit deiner Anfrage ja einen FL auf eine (für ihn) neue Geschäftsidee. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Diabolo
15.10.2011, 09:58 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Hi Peg ich weiss ja nicht wo du deine info,s her hast aber die gelten nicht in jedem bundesland. nur mal zu deiner info.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
15.10.2011, 14:20 Uhr

zu: Aufbauseminar - auch Sonntags?

Welche Info meinst du?
Wo ich die Info her habe, sollte eigentlich aus den Verlinkungen offensichtlich sein.
Da haben wir im Beitrag 145938 der Link zum FL-Verband Banden-Württemberg,
im Beitrag 145942 den § 2b aus dem Straßenverkehrsgesetz
und die Preistafel stammt von einer FS aus Frankfurt/Oder.

Naja .... und dann haben wir ja auch noch die hauseigene Quelle :oD :
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
34
:

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An unübersichtlichen Straßenstellen