Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.11.2011, 17:36 Uhr

kombination von saisonkennzeichen und folgekennzeichen

hallo,

folgende situation: schlepper hat grünes saisonkennzeichen. jetzt habe ich einen hänger der mit folgekennzeichen versehen werden soll. die bedinungen für folgekennzeichen sind soweit erfüllt. nur:

darf der hänger auch in dem zeitraum im öffentlichen verkehr bewegt werden, indem der schlepper abgemeldet ist? natürlich mit einem zugfahrzeug, dass zugelassen ist, also nicht mit dem abgemeldeten schlepper.

bin mir da nicht sicher, weil ich denke, der hänger wäre bei einem einsatz mit einem anderen (zugelassenen) schlepper, über diesen versichert. womit egal wäre, dass der schlepper, von dem das folgekennzeichen stammt nicht versichert ist (ausserhalb der saison). hoffe ist verständlich was ich meine.

mit den angaben im gesetz, z.b. § 18 stvzo, komme ich nicht weiter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DieselTec
16.01.2012, 01:36 Uhr

zu: kombination von saisonkennzeichen und folgekennzeichen

Moin,

sehe dein Problem grad nicht.

Du hast:
1x Schlepper, auf grün zugelassen (und wieso auch immer Saison)
1x Anhänger, nicht selbst zugelassen
und noch min. ein weiteres Fzg, das den Anhänger ziehen soll wenn Schlepper abgemeldet

Kombi A) Dein Schlepper & dein Anhänger.
Schlepper wie Anhänger auf gleichem Kennzeichen
- beide grün, Anhängerkennz. ohne "Saison-Zusatz"

Kombi B) "Irgendwas" & dein Anhänger
geht meines Wissens nicht
- Anhänger muss dazu eigens zugelassen & versichert sein (grün/schwarz)

Kombi C) anderer Schlepper & dein Anhänger
- sofern auch hier alle Regelungen für Folgekennzeichenbetrieb erfüllt sind, darf natürlich dass Folgekennzeichen des "anderen" Schleppers am Anhänger montiert werden. Der Anhänger ist in diesem Moment wieder über die Zugmaschine versichert.

Der ganze Folgekennzeichen-Kram gilt jedoch nur im Bereich Land- und Forstwirtschaft....grünes Saisonkennzeichen habe ich auch noch nie gesehen, weil Versicherung der Schlepper meist pauschal ist und eh keine Steuer gezahlt werden muss. Der Sinn erschließt sich mir da also nicht.

Du bist dir ganz sicher, dass du die Bedingungen für Folgekennzeichen erfüllst? Bzw. überhaupt erstmal die Voraussetzung ! legal ! grüne Kennzeichen verwenden zu dürfen? Hört sich irgendwie abenteuerlich an....

Du musst definitiv LoF-Betrieb angemeldet haben....
...solltest du ein gewisses Schlupfloch genutzt haben um ans grüne Kennzeichen zu kommen .... vergiss das Folgekennzeichen.
Oder aber halte dich penibelst an die verbundenen Auflagen - sonst wirds richtig teuer, vor allem wenn es evtl wg genau diesem Schlupfloch auch mit dem Führerschein nicht mehr passt.

Ich möchte dir um Himmelswillen nichts unterstellen.
Aber informiere dich noch einmal ganz genau was geht und was nicht.
Kenne leider die tollen Ratschläge aus vielen Oldie-Trecker-Foren...

Grüße,
Chris

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unerwartet starkes Bremsen

Unaufmerksamkeit

Zu dichtes Auffahren