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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
01.12.2011, 14:03 Uhr

Führerschein

Es geht um folgende Frage:
Ein Bekannter von mir hat einen rusiischen Führerschein, er wird erstmal nach München via Sprachvisum( bis zu 6 Monate) kommen und würde gerne einen EU-Führerschein machen. Nun steht es im gesetz, dass er den russischen Führerschein nach Ablauf der 6 Monate wechseln MUSS, es sthet aber nirgendswo da, ob er es VOR Ablauf der 6 Monate machen kann. Kann er somit wöhrend seines Aufenhalts vor Ablauf der 6 Monate sein Führerschein via theoretische und praktische Prüfung umtauschen, oder ist es nicht möglich?

Für eine Antowrt wäre ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.12.2011, 21:28 Uhr

zu: Führerschein

Eine deutsche (EU-) Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn Dein Freund mindestens ein halbes Jahr hier gewohnt hat (§ 7 Abs. 1 FeV).

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
05.12.2011, 09:42 Uhr

zu: Führerschein

Vielen Dank! Dabei geht es darum, seit wann er eine Wohnanmeldung hat, verstehe ich es richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.12.2011, 23:22 Uhr

zu: Führerschein

Nein, an sich spielt die Meldung keine Rolle, sondern ab er tatsächlich in Deutschland gewohnt hat.
Das ist natürlich Beweisfrage; Anhaltspunkte können Visa, Flugtickets, Arbeitsvertrag usw. sein.

MfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 250 m und 350 m