Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern berto300
19.01.2012, 09:38 Uhr

zu: praktische Prüfung nicht bestanden - mangelhafte Fahrausbildung?

Hallo, guter tip von mir
beschwer dich mal beim dem zuständigen fahrlehrerverband
wenn dein fahrlehrer das mit dir nie geübt hat dann ist auch er dafür verantwortlich sprich er sollte die kosten für deine weitere ausbildung übernehmen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autodialog
20.01.2012, 08:40 Uhr

zu: praktische Prüfung nicht bestanden - mangelhafte Fahrausbildung?

Hallo Berto300,

mit solchen Beschwerden wäre ich vorsichtig. Da wäre sie bestimmt nicht die erste. Das Problem: Wie soll sie belegen, dass die Übung(en) nicht gemacht wurden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dori24
15.02.2012, 13:24 Uhr

zu: praktische Prüfung nicht bestanden - mangelhafte Fahrausbildung?

Oh mist, du bist auch bei so einer Abzockfahrschule gelandet. Ich habe gewechselt, weil die erste Fahrschule 180€ für die Prüfung genommen hat und die neue nur 96€. Alles top dort !

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist