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02.04.2012, 21:59 Uhr

Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013

Hallo,
warscheinlich ein Sonderfall.
Ich bin 55 Jahre alt und nehme am Straßenverkehr als Mofa-Fahrer teil. Um meine wöchentlichen Einkäufe im Ländlichen erledigen zu können, fahre ich einen 50ccm Roller, welcher auf 25Km/h gedrosselt ist und einen Einachswagen zieht, welcher mit guter Beläuchtung links und rechts Rücklicht, Bremslicht und Blinker versehen ist. Vor kurzem hilt mich die Polizei an und belehrte mich, dass ich für den Anhänger eine Betriebserlaubnis benötige. Darauf hin rief ich die zentrale Zulassungsstelle an, wo man mich an den TÜV verwies. Dort teilte mir der Ingineur mit, dass es nicht am Anhänger scheitern wird sondern dass es wohl keine zugelassene Anhängekupplung gibt. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob ein Ape 50 von Piagio auf 25Km/h gedrosselt ein ersatz sein kann, auch über den 16.01.2013 hinaus.
Gruß ubo25

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03.04.2012, 14:51 Uhr

zu: Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013

Bist du überhaupt in Besitz einer Fahrerlaubnis?
Denn wenn du bislang ausschließlich als Mofa-Fahrer am Verkehr teilnahmst, brauchst du ja (auf Grund deines Alters) ja nicht einmal eine Mofaprüfbescheinigung - die für den Ape50 auch nicht ausreichen würde.

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04.04.2012, 15:34 Uhr

zu: Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013

Es ist so, dass du für den Ape50 schon jetzt die Führerscheinklasse S besitzen müsstest.
Würdest du die nach der Reform erlangen wollen/müssen, würde diese Klasse den Namen AM tragen.
»
Neue Klasse AM ab 16 Jahre: zwei- und dreirädrige Kleinkraft­rä­der sowie vierrädrige Leichtkraft­fahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier kW. Diese Fahrzeuge fielen vor­her in die Klassen M und S.«

Quelle: http://www.motorrad.net/2013/führerschein-refor
m-2013-wichtigsten-änderungen.html


Das Problem, vor dem nicht wenige Möchte-gern-Besitzer dieser Klasse stehen, ist: Es gibt kaum Fahrschulen, die ein entspr. Fahrzeug besitzen. :o(
Oft werden deshalb schon die Fzge der Fahrschüler für die Ausbildung eingesetzt. Dass das zuvor eine Absprache mit der Versicherung nötig macht, ist klar.
Hättest du aber schon nun einen Führerschein für die Klasse B, oder die alte Klasse 3, wäre die Fahrerlaubnis darin erhalten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren