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 Adrian2808
16.04.2012, 11:08 Uhr
Wartelinie an Einmündungsbereichen
Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten hier!
Bei uns in der Ortschaft gibt es eine Hauptdurchgangsstraße, in die mehrere Nebenstraßen einmünden. Bisher waren an den Einmündungen auf den Nebenstraßen Haltelinien angebracht, sodass der Verkehr, der aus der Nebenstraße kam, warten musste.
Im letzten Jahr wurden jedoch die Haltelinien entfernt und überall (auch auf der Hauptstraße) Wartelinien aufgemalt. Da es keine Beschilderung an den entsprechenden Stellen gibt, interpretieren viele die Wartelinien nun als Rechts-Vor-Links Vorschrift. Davon ging ich auch aus, bis ich im Internet recherchieren konnte, dass die Wartelinie lediglich einem Linksabbiegenden signalisieren soll, dort zu warten und den Durchgangsverkehr zunächst passieren zu lassen. Das Vorfahrtsrecht für den durchgehenden Verkehr auf der Hauptstraße bleibt anscheinend bestehen.
Im Internet werden hierzu aber immer Kreuzungen beschrieben, wo das ganze dann ja auch Sinn macht. Da es sich bei uns aber um Einmündungen von Nebenstraßen handelt, gibt es ja immer einen, der auf der Durchgangsstraße unterwegs ist und aufgrund der bauweise gar nicht Links abbiegen kann. Dieser Fahrer müsste ja theoretisch immer Vorfahrt haben. Trotzdem ist von jeder Richtung aus kommend eine Wartelinie aufgezeichnet.
Meine Frage ist nun, welche Auswirkung die Wartelinie für denjenigen hat? Wenn ich bisher alles richtig verstanden habe, könnte man sich diese ja auch sparen?! Oder muss man trotzdem anhalten? Oder liegt hier doch eine Rechts-Vor-Links Situation vor?
Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß
Adrian

 Peg 
16.04.2012, 12:39 Uhr
zu: Wartelinie an Einmündungsbereichen
»Da es keine Beschilderung an den entsprechenden Stellen gibt ... «
Kommt man vll. aus einem verkehrsberuhigten Bereich, bevor man in die Hauptstraße einbiegt?
Ansonsten muss mit Schildern geregelt sein, wenn die re-v-li-Regelung nicht greifen soll.
Straßenmalereien allein helfen, zB bei geschlossener Schneedecke, bekanntlich wenig.
 Adrian2808
16.04.2012, 17:29 Uhr
zu: Wartelinie an Einmündungsbereichen
Ganz am Beginn der Ortschaft steht auf der Hauptdurchgangsstraße ein Schild "Vorfahrtstraße" (Zeichen 306). Wenn man dieser weiter folgt steht irgendwann, genau vor der Strecke mit den beschriebenen Wartelinien an den Einmündungen, ein "Tempo 30 Zone" Schild, welches später auch wieder aufgehoben wird. Die Vorfahrtstraße wird allerdings nie explizit durch das Zeichen 307 oder andere aufgehoben. Die einmündenden Nebenstraßen sind zum Teil verkehrsberuhigte Bereiche, aber zum Teil auch 30er Zonen. Eine Beschilderung an den Einmündungen (aus allen Richtungen kommend) gibt es wie gesagt nicht, nur die Wartelinien.
 Peg 
17.04.2012, 09:35 Uhr
zu: Wartelinie an Einmündungsbereichen
Wikipedia sagt zu 30er Zonen:
»In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel â EUROžRechts vor linksâ EUROœ (§ 8 StVO) festgelegt«
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang
Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt
Auf einen beschrankten Bahnübergang
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